Händler verweigert Kaufpreisrückerstattung

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Locki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verweigert Kaufpreisrückerstattung

Hallo,
wir haben einen echten Teppich in einem sehr großen Möbelhaus gekauft. Dieser Teppich stank vom ersten Tag an sehr stark nach Schaaf. Nach 3 Wochen reklamierten wir den Teppich und das Möbelhaus bot uns eine Reinigung an. Der Teppich wurde abgeholt und nach 2 Wochen wurde uns von der Reinigungsfirma mitgeteilt, dass ein normales Waschen nicht ausreicht, es müssten "Mittel" verwendet werden weil er immer noch so stark stinkt.
Nun gut, der Teppich wurde gebracht und er stinkt jetzt nicht nur nach Schaaf sondern auch nach Reinigungsmittel.

Das Möbelhaus bot uns nach einer erneuten Reklamation an den Teppich zurück zu geben, und wir sollen uns einen neuen aussuchen. Geld würde es nicht zurück geben, wir können uns ja einen neuen aussuchen. Alle Teppiche wären quasi Einzelstücke, was uns beim Kauf nicht gesagt wurde.

Frage: Muss und das Möbelhaus den Kaufpreis zurück erstatten?

Ich bin der Meinung, dass uns der Kaufpreis erstattet werden muss da es den gleichen Teppich nicht mehr gibt und der Mangel konnte auch nicht beseitigt werden.



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"HG, Locki"

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8 Antworten
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#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Rechte des Käufers bei Lieferung einer MANGELHAFTEN Sache ergeben sich in erster Linie aus dem Kaufvertrag und – wenn dort keine abschließende zulässige Regelung getroffen ist – aus dem Gesetz; § 437 BGB . Danach kann der Käufer auch vom Kaufvertrag zurücktreten, so dass die bereits ausgetauschten Sachen zurückgewährt werden müssen (Rückgabe Teppich gegen Erstattung Kaufpreis).

Aus dem Umstand, dass der Verkäufer Ihnen nur einen anderen Teppich anbietet und sich weigert, den Kaufpreis zu erstatten, kann meines Erachtens geschlossen werden, dass der Verkäufer seinen Teppich als mangelfrei ansieht und Ihnen nur eine Regelung auf Kulanzbasis anbietet. Das wäre aber nur dann das gute Recht des Verkäufers, wenn der Teppich mangelfrei und Ihre Nase überempfindlich ist. Es kommt mithin darauf an, ob der Geruch des Teppichs tatsächlich einen Mangel darstellt.

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#2
 Von 
Locki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Inhaber der Teppichwäscherei hat uns zu verstehen gegeben, dass der Geruch wieder kommen wird. Der Verkäufer wusste das auch.

Der Mangel kann so wie es jetzt ausschaut nicht beseitigt werden.
Es wurden chemische Mittel eingesetzt, die den Teppich schädigen und altern lassen. Der Teppich ist durch die Behandlung nicht mehr als Neu anzusehen. Der Verkäufer und der Teppichwäscher hatte uns zugesichert, dass der Teppich lediglich mit Wasser gewaschen wird!


Frage:
1. Ich kann doch nicht gezwungen werden mir einen anderen Teppich auszusuchen! Was ist wenn mir keiner gefällt??? Der Preis des Teppichs betrug 2.000,00Euro!!!



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"HG, Locki"

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Wenn die Kaufsache MANGELHAFT ist, was im Bestreitensfall bewiesen werden muss, dann kann der Käufer die Rechte aus § 437 BGB (zum Wortlaut einfach mal googeln) geltend machen. Der Käufer kann z.B. Zurücktreten (Rückgabe Teppich gegen Erstattung kaufpreis), den Kaufpreis angemessen mindern (weniger Zahlen udn Teppich behalten) oder Nacherfüllung verlangen (Lieferung eines gleichen, mangelfreien Teppichs). Diese gesetzlichen Rechte können durch Regelungen im Kaufvertrag abgewandelt werden (z.B. Recht auf Nachbesserung durch den Verkäufer).

Keinesfalls kann der Käufer gezwungen werden, sich einen anderen Teppich auszusuchen. Das der Verkäufer es trotzdem versucht, zeigt meiner Meinung nach, dass der Verkäufer glaubt, der Ihnen verkaufte Teppich sei mangelfrei. Motto: Eigentlich hat der Käufer gar keine Ansprüche, aber wenn es sein muss, dann kann er sich einen anderen Teppich aussuchen. Eine soclhe Kulanzregelung wäre bei einem mangelfreien Teppich natürlich möglich.

Bei der Höhe des Kaufpreises sollten Sie - falls es zu keiner gütlichen einigung kommt - überlegen, eine einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Der vom Verkäufer unternommene Reinigungsversuch zeigt jedenfalls, dass Ihre Mängelrüge nicht völlig unberechtigt ist.

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#4
 Von 
Locki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.
Das mit der Nacherfüllung gefällt mir.

Der versuch des Möbelhauses den Teppich durch Einsatz einer Teppichwäche auf 100% zu bringen ist ja gescheitert. Der Teppich riecht jetzt schlimmer als vorher und man sieht ihm an, dass er gereinigt wurde.

Ich freue mich jetzt schon auf das nächste Gespräch mit dem Verkäufer.

Frage: Muss ich auf irgendeine Frist achten die ich einhalten muss?
Es wurde vereinbart den Teppich erst einmal 2 Wochen im Wohnzimmer liegen zu lassen und wenn er dann immer noch riechen sollte, soll er zurückgegeben werden.

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"HG, Locki"

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Gewährleistungsansprüche aus Kauf verjähren erst nach 2 Jahren – nach 6 Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel der Kaufsache zum Zeitpunkt des Kaufes bereits bestanden hat.

Soweit zur Gesetzeslage. Zunächst gilt aber das, was zulässigerweise im Kaufvertrag vereinbart worden ist (z.B. Recht zur Nachbesserung, Verjährungsregelung etc.)

Einen Anspruch auf Nacherfüllung haben Sie nur, wenn dies dem Verkäufer möglich ist. Ist der Teppich, so wie von Verkäufer behauptet, ein Unikat, dann gibt’s auch keine Nacherfüllung.

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#6
 Von 
Locki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mausi1939
"Einen Anspruch auf Nacherfüllung haben Sie nur, wenn dies dem Verkäufer möglich ist. Ist der Teppich, so wie von Verkäufer behauptet, ein Unikat, dann gibt’s auch keine Nacherfüllung."

Ich müsste somit den Kaufpreis zurück erstattet bekommen, oder nich?


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"HG, Locki"

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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Im Grundsatz ja. Das habe ich doch schon ein paar Mal geschrieben. Voraussetzungen:
a) Teppich mangelhaft (Sie sind beweispflichtig)
b) keine zulässige abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag

Zum Unikat:
Bei Handarbeit – z.B. handgeknüpfter Teppich – wird natürlich immer damit Werbung gemacht, dass es sich quasi um ein Unikat handelt. Natürlich ist die Nachlieferung eines typgleichen Teppichs dennoch möglich. Das ist aber egal, denn im Grundsatz (wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist) haben Sie die Wahl zwischen Rücktritt, Minderung oder Nachlieferung.

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#8
 Von 
Locki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank und Entschuldigung für mein nachfragen. Für mich war das durch die vielen Umschreibungen nicht so ganz deutlich hervorgegangen.
jetzt weiß ich bescheid ;)

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"HG, Locki"

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