Günstig Laptop im Onlineshop gekauft und falschen Artikel bekommen

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503665-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Günstig Laptop im Onlineshop gekauft und falschen Artikel bekommen

Hallo,nehmen wir mal an jemand hat bei einem vertrauensvollen onlineshop einen laptop für seine freundin gekauft und diesen bezahlt. Dieser war sehr günstig vom preis. Er hat nun ein paket erhalten und da ist besagter laptop nicht enthalten sondern ein anderer artikel den er nicht möchte. Den laptop gibt es mittlerweile nicht mehr zu kaufen in diesem shop und überall anders kostet er viel mehr . was kann man machen ? Was ist möglich ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120003 Beiträge, 39814x hilfreich)

Was sagt der Verkäufer denn dazu?

Was für ein Artikel wurde geliefert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

In ihrem Käuferaccount müsste ja noch die Bestellung sichtbar sein. Schnellstens einen Screenshot machen!!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
go503665-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1. der händler möchte nur eine Rückerstattung des Geldes ermöglichen . Dies wird aber vom käufer nicht gewünscht ! Da er den gekauften artikel nirgendwo mit abstand günstiger bekommt.
2. Screenshot wurde angefertigt und in allen e-mails ist nur von besagten laptop die rede . im paket aber ein anderer artikel auf dem lieferschein.

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#4
 Von 
go503665-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was sagt der Verkäufer denn dazu?

Was für ein Artikel wurde geliefert?


1. der händler möchte nur eine Rückerstattung des Geldes ermöglichen . Dies wird aber vom käufer nicht gewünscht ! Da er den gekauften artikel nirgendwo mit abstand günstiger bekommt.

2. ein Netzwerk Switch wurde geliefert was immer das auch ist.

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#5
 Von 
go503665-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
In ihrem Käuferaccount müsste ja noch die Bestellung sichtbar sein. Schnellstens einen Screenshot machen!!


Screenshot wurde angefertigt und in allen e-mails ist nur von besagten laptop die rede . im paket aber ein anderer artikel auf dem lieferschein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
1. der händler möchte nur eine Rückerstattung des Geldes ermöglichen
Das waren genau so die Worte des Händlers? genauer Wortlaut wäre da auch nicht unwichtig...

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#7
 Von 
go503665-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
1. der händler möchte nur eine Rückerstattung des Geldes ermöglichen
Das waren genau so die Worte des Händlers? genauer Wortlaut wäre da auch nicht unwichtig...


beim Überprüfen Ihrer Bestellung fiel auf, dass unser Warenwirtschaftssystem falsche Daten ausgegeben hat - es handelt sich tatsächlich um Edimax Switch 24x GE GS-5424G W10P.
Bei unserer eigenen Eingabe im System war alles korrekt.
An was der Fehler genau liegt, können wir uns nicht erklären – wir haben aber einen Spezialisten angesetzt, um den Fehler schnellstmöglich zu finden.

Aus oben genannten Gründen fechten wir den Kaufvertrag an.

Ich lasse Ihnen separat eine Bearbeitungsnummer sowie eine kostenlose Rücksendemarke zukommen. Damit ist der Rückversand für Sie kostenfrei.
Selbstverständlich erstatten wir den Zahlungseingang auf selbigem Weg zurück, sobald die Ware bei uns angekommen ist.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Dasn sieht nach einer Anfechtung des KV wegen Irrtums aus!

Ist die Anfechtung gerechtfertigt, ist der Vertrag aufzulösen und rückabzuwickeln.

Dir bleibt natürlich frei, dagegen vorzugehen, du wirst aber wohl klagen müssen mit ungewissem Ausgang, bzw kann ich mir hier gut vorstellen, dass die Chancen für den VK höher sind als die deinigen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Das schreiben ist doch eindeutig.

Der Verkäufer hat den Vertrag angefochten, er ist daher nichtig.

Die Begründung steht nicht im Widerspruch zu Deinen Erklärungen, ist somit auch nachvollziehbar.

Die Einschätzung von LDh im Vorpost teile ich.

Berry

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