Hallo,
Ich mache derzeit ein Praktikum bei einem Erlebnisanbieter (Kokurrent zu Jochen Schweizer und My Days).
Dieser beschränkt die Gültigkeit des Gutscheins auf 9 Monate. Auf den Gutschein ist also ein Datum gedruckt, bis zu welchem ich den Gutschein einlösen darf. Ich wollte mich nun erkundigen, ob das so rechtmäßig ist, oder ob mein Arbeitgeber gezwungen ist diese Frist zu verlängern.
Meine Recherche im Internet hat leider nicht viel dazu ergeben. Ich habe lediglich einige Artikel über den Amazon-Fall gefunden und immer wieder die Aussage dass die reguläre Verjährfrist bei 3 Jahren liegt, diese aber je nach Branche auf eine "angemessene" Frist beschränkt werden kann.
"Angemessen" lässt sehr viel Sielraum für Interpretationen. Kann mir dazu jemand mehr erklären?
Vielen Dank
Gültigkeit Gutschein
21. April 2010
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Frage vom 21. April 2010 | 10:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gültigkeit Gutschein
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#1
Antwort vom 21. April 2010 | 10:53
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
Es kommt u.a. darauf an, was der Grund für eine solche Beschränkung ist und ob das sinnvoll ist.
Ein "Erlebnisanbieter" hat vielleicht das "Bungee-Springen vom Eiffelturm" nur ein halbes Jahr im Programm, warum sollte er dann verpflichtet sein, einen Gutschein für "ein[en] Bungee-Sprung vom Eiffelturm" auch dann noch einzulösen, wenn er die Veranstaltung gar nicht mehr anbietet?
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#2
Antwort vom 21. April 2010 | 10:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unsere Erlebnisse sind in aller Regel unbegrenzt verfügbar. Also würden keine sinngemäße Beschränkung vorliegen.
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#3
Antwort vom 21. April 2010 | 11:15
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1423x hilfreich)
http://www.123recht.net/G%C3%BCltigkeit-von-Gutscheinen-__f222539.html
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