Gewährlesitung, Kaufrecht

11. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)
Gewährlesitung, Kaufrecht

Hallo,

Habe mir vor 2 Monaten einen Receiver für meinen LCD Fernseher gekauft. Dieser ging ein Tag und war danach defekt.
Diesen schickte ich dann zum Hersteller ,wo er auch repariert wurde und ich ein Prüfbericht bekam.

Nun habe ich jedoch immernoch ein Problem mit diesem Gerät.

Deswegen habe ich bei einem Elektronik Partner den receiver Prüfen lassen. Dieser bestätigte mir nun das dieser defekt sei (Anschlüsse wären ohne Ausgangssignal).

Also habe Ich den receiver wieder zum hersteller eingeschickt.

Nun ruft mich der Hersteller an und sagt das gerät sei in Ordnung!

Was kann ich nun machen ? Welches recht bleibt mir noch, der receiver wird definitiv bei mir wieder nicht funktionieren. Mein LCD ist in Ordnung da andere Receiver an ihm einwandfrei funktionieren.

Bitte um schnelle Hilfe ....


MFG
Andreas

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8 Antworten
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#1
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Nach zweimaligem Reparatur des gleichen Defektes hast Du spätestens beim dritten Mal Anspruch auf Kaufpreiserstattung. Der Händler kann Dir dann zwar eine Nutzungspauschale (ich glaub 3% vom Kaufpreis pro Monat) abziehen, aber nicht für den Zeitraum, wo der Defekt bekannt ist, also mindestens für den Zeitraum der Reparatur.

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#2
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

hmmmm , leider ist es so ,das es nicht der selbe defekt ist. Doch habe ich bei zweiten mal ,als ich den receiver wieder bekam diesen beim Elektonik Partner prüfen lassen . Dieser bestätigte mir das der Receiver einen defekt hat.Nämlich die Ausgangssignale wären nicht vorhanden. Nun hatte ich ihn wieder zum hersteller geschickt und der ruft mich auf einmal an und sagt er wäre voll funktionstüchtig, das kann ich irgendwie nicht glauben :-(

Nur wie geht es nun weiter ,denn der Hersteller will mir kein neues Gerät zusenden ,weil er ja sagt das der Receiver ja nicht defekt ist.Doch bei mir funktinoniert er definitiv nicht ! Und es liegt auch nicht am LCD !!!

Meine Frage wäre nun, wie geht es weiter ,was kann ich dagegen tun,der receiver war ja nicht gerade billig, denn es ist ein HDTV Receiver !


MFG
Andreas

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#3
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Wenn der Hersteller sich so weigert, dann einen Brief schicken, dass das Gerät zu einer neutralen Elektronikwerkstatt geschickt wird. Sollte diese Werkstatt bestätigen, dass DEINE Aussage richtig ist, dann sind die Kosten von der Werkstatt, sowie Deine eigenen Unkosten zu tragen. Vom Kaufvertrag würde ich mal frecherweise NICHT zurücktreten - damit entbindest Du den Hersteller von seinem Pflichten. Statt dessen würde ich von ihm die Kaufpreiserstattung für ein Gerät von einem anderem Hersteller verlangen, das mind. die gleichwertigen zugesicherten Eigenschaften besitzt, die Dein Gerät auch hat, und NATÜRLICH etwas teurer ist (ebenso die Mehrwertsteuererhöhung mit einbeziehen). Nimm am besten von Sony oder Siemens etwas, da weiß ich aus Erfahrung, dass da der Service reibungsloser funktioniert.

Wichtig ist, dass das schriftlich abläuft. Solltest Du Fax verwenden, immer gleich einen Nachweis mit ausdrucken lassen, wenn es über dem Postweg läuft, Einschreiben, am besten noch mit Rückschein.

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#4
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

@ Teddyknuddel

Danke für deine Antwort.
Deiner Meinung nach sollte ich also nochmal das gerät bei einem Elektronik Geschäft durchchecken lassen ? Hate ich ja bereits einmal beim EP(Elektronik Partner)der mir bestätigte das dieses Gerät defekt sein.

Nun aber mal zu dieser Kaufpreiserstattung .Da könnte ich fast wetten das dies der Hersteller nicht mit macht und ich da dann dies einklagen muss.Geht das denn so einfach wenn ich mir jetzt einen gleichwertigen Ersatz beschaffe únd die Kosten an den Hersteller schicke? Ich glaube kaum das die dieses Spielchen mitmachen werden.
Gibt es da vielleicht noch nen anderen Weg ! Also Kundenfreundlichkeit ist der Firma wohl wirklich ein Fremdwort :-(


MFG
Andreas

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#5
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Hast Du das schriftlich von EP-Partner? Belege für Unkosten?

Es reicht manchmal aus, einfach konzequent auf sein Recht zu bestehen. Du hattest ihm 2 mal Gelegenheit gegeben, das Gerät auszubessern, nun verweigert er alles weitere. Damit Ende der Geschichte, Du gibst ihm jetzt einfach die Möglichkeit, den Kaufpreis sowie die Unkosten zu erstatten, dann würdest Du ihn aus dem Kaufvertrag entlassen, ansonsten mußt Du es über gerichtlichen Weg einklagen, wobei er dann auch diese Kosten zu übernehmen hat.

Ich selber hatte auch mal so einen ähnlichen Fall - der Kundendienst hatte anscheinend Probleme mit seinen Augen, die absoluten Bildflecken auf der Bildröhre. Er wollte das Teil nicht reparieren. Also bin ich zum Händler, alles schriftlich dann, habe ca. 6 Wochen hin und her einen wilden Schriftverkehr gehabt, und habe für ein 14 Monate altes Gerät den vollen Kaufpreis ohne irgendwelche Abzüge zurück bekommen. Die haben auch versucht, mich abzuwimmeln, die Kundendienstfirma bekam so eine auf den Deckel, dass der ganz schnell repariert hat, trotzdem wollte ich das Gerät nicht mehr.
Ich hab also, obwohl letzten Endes die Ausbesserung erfüllt wurde, mein Recht durchgesetzt, und mein Geld wieder bekommen.

Was ich einfach sagen will, bocke auf Dein Recht, und nicht einen Milimeter nachgeben. Die versuchen einfach, Dich abzuwimmeln, aber nicht nachgeben.

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#6
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Hmm das klingt schonmal gut was Du da schreibst. Einen beleg vom bericht des Elektronik Partners habe ich selbstverständlich als kopie dem hersteller geschickt !
Dieser weigert sich ja nach wie vor mir ein neues gerät zu schicken.

Dazu muss ich jedoch noch sagen das ich den receiver über einen Großhändler im Internet gekauft habe. Habe mich jedoch immer an den hersteller gewandt ,ist das nun ein Problem, oder sollte ich mich an den Händler wenden ?

Zudem werde ich ein ähnliches Gerät mit dem exakt genauem Anschluss anschaffen um auszuschließen das der Anschluß am LCD defekt ist,was ich allerdings nicht glaube ,sonst ginge es ja auch beim EP partner.

MFG
Andreas

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#7
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Es ist vielleicht sogar besser, wenn Du zum Händler gehst. Oder hast Du das Gerät als Gewerbebetreibender gekauft? Da könnte es evtl. etwas anders dann ausschauen, und Du müßtest Dich dann ausschließlich mit dem Hersteller abgeben (bin mir da jetzt aber nicht hundertpro sicher).
Setze Dich mit dem Händler in Verbindung, schildere Deinen Fall, übermittle ihm die Daten von EP-Partner, wenn dieser halbwegs seriös ist, dann nimmt er das Teil auch wieder zurück. Wenn der Kauf keine 6 Monate zurück liegt, dann ist es unter Umständen auch Sache des Händlers, sich um die Reparatur zu kümmern.

Um die Schnittstelle am LCD zu testen, reicht manchmal ein PC mit dem entsprechendem Anschluß oder Adapter.

Solltest Du das andere Gerät NUR zum testen kaufen, bedenke, dass Du eine Frist hast, um es wieder zurück gehen zu lassen, nicht dass Du am Ende auf 2 Receivern sitzt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich habe das Gerät Privat gekauft. Denn als der Receiver defekt ging, hab ich in den AGB`s des Händler gelesen, das wenn ein Softwarefehler besteht, man sich an den Hersteller richten soll. Letztendlich war es ein Hardwareproblem,aber egal. Es ging die ganze Zeit über den Hersteller ,nun versuche ich mein Glück beim Händler .Mit diesem habe ich mich darauf geeinigt das der Receiver nun dorthin zum testen geschickt wird .Auch er erhält eine Kopie vom Prüfbericht meines EP Partners.

Hoffe das diese Geschichte bald ein Ende hat ,das ist echt nervig. Ich habe mir gedacht, ich kaufe mir einen ähnlichen Receiver zum Testen und gebe ihn innerhalb der ersten 14 Tage wieder zurück.

MFG
Andreas

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