Gewährleistungsfall Kratzbaum für Katzen?

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
alrocko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsfall Kratzbaum für Katzen?

Hallo,
ich habe mir im November 2013 einen Kratzbaum für Katzen bei einem Händler gekauft. Im März 2014 traten erhebliche Mängel auf. Einige Säulen des Kratzbaums waren instabil bzw. schon gebrochen. Der Mangel wurde beim Händler reklamiert. Im April schickte mir dieser einen neuen Kratzbaum des selben Typs. Ich hatte den Händler damals schon darauf hingewiesen, dass es bei dem Kratzbaum sicherlich Konstruktionsmängel sind. Die Ware wurde in China hergestellt. Der neue Kratzbaum zeigt jetzt genau dieselben Mängel. Eine Säule ist gebrochen und einen weitere kurz davor.
Der Händler weist jede Schuld von sich. Er sagt jetzt, dass ich beweisen muss, dass der Mangel nicht schon von Anfang an bestanden hat. Ist er damit im Recht? Schließlich sind genau dieselben Mängel ja auch bei dem ersten gelieferten Kratzbaum aufgetreten.
Ein Gutachten über den Mangel zu erstellen halte ich bei einem Warenwert von 80 Euro doch für stark übertrieben.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von alrocko am 14.01.2015 13:31

Ist er damit im Recht? <hr size=1 noshade>

Prinzipiell ja. Das ist der Umkehrschluss zu:
quote:<hr size=1 noshade>§ 476 BGB - Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. <hr size=1 noshade>


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


Will sagen:
Wenn mehr als 6 Monate seit Lieferung der Ware vergangen sind, ist es am Käufer zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Ohne teures Gutachten oft unmöglich.
Nur bei Mängeln die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, wird quasi "automatisch" davon ausgegenagen, dass die Ware von Anfang an einen Fehler hatte. Da braucht man dann als Käufer kein Gutachten.
Das ist die gesetzliche Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bedeutet, dass man 2 Jahre Zeit hat, Mängel zu reklamieren, die von Anfang an bestanden. Sie bedeutet nicht(!), dass man alle Mängel reklamieren kann, die innerhalb von 2 Jahren auftreten.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Bei einer Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung fängt die Gewährleistungfrist neu an. Da würde ich dann auch die Beweislastumkehr mit einbeziehen. Der Knackpunkt ist aber, dass der Händler seine Gewährleistungspflicht anerkannt haben muss, wozu man die in aller Regel zwingen muss (ist nicht so schwer, macht aber fast niemand).

Würde hier letztendlich aber auch nichts nützen, da die Beweislastumkehr auch dann schon vorbei wäre. Was noch helfen könnte, wäre mal im Internet zu recherchieren, ob man noch andere Besitzer des Kratzbaums mit demselben Problem findet. Wenn das öfter auftritt, dann legt das durchaus den Schluss nahe, dass hier ein grundsätzlicher Mangel vorhanden ist. Ob ein Richter der Argumentation folgt ist nicht sicher, aber durchaus möglich.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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