Gewährleistungsanspruch - Erstattung des Kaufpreises?

6. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Steffen55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 62x hilfreich)
Gewährleistungsanspruch - Erstattung des Kaufpreises?

Hi all,

ich habe mir dieses jahr einen neuen drucker gekauft. Aufgrund eines defekts habe ich diesen beim verkäufer zur gewährleistungs-reparatur abgegeben.
Als ich diesen heute jedoch abholen wollte, bekam ich ein ersatz gerät, d.h. mein gerät wurde von hp (hersteller) einbehalten und ich bekam einen anderen drucker - gleicher typ, allerdings gebraucht/repariert - herkunft und alter unbekannt. ausserdem bekomme ich keine 24 monate gewährleistung auf das ersatz gerät.

Ist dies rechtens?
Habe ich nicht anspruch auf reparatur meines druckers bzw. erstattung des kaufpreises?
Welche rechtlichen grundlagen gibt es dafür?

danke steffen

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 62x hilfreich)

Bitte um Unterstützung, ob ich diese Verfahrensweise akzeptieren muss.

danke steffen

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen