Gewährleistung/Garantie - Beweispflicht

30. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Alfredogarcia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung/Garantie - Beweispflicht

Mein vor 5 Monaten neu gekaufter Kühlschrank kühlt nicht mehr. Wird bei einem neu gekauften Gerät innerhalb eines halben Jahres nach Kauf ein Defekt entdeckt, muß der Händler es in Ordnung bringen (Beweispflicht beim Händler). Geht der Kühlschrank nach 7 Monaten kaputt, Beweispflicht bei mir. Beweis kann nicht erbracht werden, denn in allen Fällen gilt doch: Kühlschrank war beim Kauf in Ordnung. Hat ja monatelang funktioniert. Ergo gibt es keine 2jährige Gewährleistungspflicht. Ist dies vom Gesetzgeber vielleicht gewollt?

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"alfred"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

So ganz richtig haben Sie das nicht dargestellt.

Gewährleistung gilt generell nur für Mängel, die bereits bei Verkauf bestanden. Dabei liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim VK (d.h. er müßte nachweisen, daß der Mangel noch nicht vorlag), danach beim K (d.h. er muß nachweisen, daß der Mangel schon beim Verkauf vorlag).

Wenn der Beweis wirklich nicht zu führen ist, hat tatsächlich der K den schwarzen Peter.
Allerdings bedeutet allein die Tatsache, daß die Ware 7 Monate lang funktioniert hat, nicht, daß der Mangel erst nach Verkauf aufgetreten ist (Beispiel: ein schlecht befestigtes Kabel, das sich losgewackelt hat).

Der Gesetzgeber wollte mit der 6-Monatsfrist zum einen den K schützen, weil üblicherweise bei so schnell auftretenden Mängeln die Wahrscheinlichkeit für ein Verschulden seitens des Herstellers/VK groß ist.
Andererseits wollte er auch nicht den VK verpflichten, 24 Monate für die Fehlerfreiheit geradezustehen, sondern so spät auftretende Mängel nur dann anspruchsbegründend machen, wenn sie nachweislich bereits beim Verkauf vorlagen.

Nochmal zur Klarstellung: 24 Monate Gewährleistung bedeutet nicht "der Artikel muß 24 Monate ohne Defekt laufen", sondern nur "der VK haftet 24 Monate lang für Fehler, die bereits beim Kauf (!) vorhanden waren".

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