Gewährleistung bei Thomson-Gerät

11. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mr.M.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Thomson-Gerät

Guten Tag,

ich habe im Juni '05 im Geiz ist Geil-Laden einen Fernseher der Marke Thomson gekauft. Dieser wies nach zwei Wochen einen Defekt auf. Kann passieren, daher habe ich das Gerät dann zur Reparatur gebracht, danach war das Gerät i.O. Im März diesen Jahres trat derselbe Fehler wieder auf. Wieder Reparatur, laut Reparaturbericht wurden die selben Tätigkeiten wie beim ersten Mal durchgeführt. Nun ist das Gerät das dritte Mal mit dem selben Fehler defekt.

Ich wollte das Gerät nun zurückgeben und mir den Kaufpreis erstatten lassen. Laut Saturn ist das nicht möglich, da man bei diesem Hersteller drei Reparaturversuche benötigt, bevor eine Rücknahme möglich ist.

Laut BGB ist dies aber doch nach zwei Versuchen bereits möglich, oder? Wer kann mir einen guten Rat geben, wie ich mich verhalten soll. Ich möchte das Gerät auf keinen Fall behalten! Saturn kann angeblich nichts weiter tun. Macht eine Anfrage direkt an den Hersteller Sinn? Die haben mich beim letzten Mal bereits an den Händler verwiesen. Kann ein Anwalt hier evtl. mehr ausrichten? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, wäre also kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, Du hast als Kunde das Recht auf Übergabe mangelfreier Ware. Da bereits zwei Mal das Gerät mit dem selben Fehler zur Reparatur war und nun das dritte Mal der gleiche Fehler auftritt , mußt Du Dich nicht auf eine dritte Reparatur einklassen. Nur Du als Käufer bestimmst, ob Du noch einmal eine Reparatur zulässt, oder ob Du Wandlung verlangst. ( Ware zurück, Du bekommst Dein Geld ) Dein Ansprechpartner ist nicht der Hersteller, der interessiert Dich überhaupt nicht. Der Verkäufer ist derjenige, der hier in der Pflicht ist. Lass Dich nicht abspeisen und verlange den Marktleiter zu sprechen. Reagiert der nicht, wende Dich an die nächst höhere Leitungsebene. Meist wirkt schon die Androhung weiter zu gehen. MfG

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#2
 Von 
Mr.M.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe dem Markt inzwischen ein Einschreiben geschickt, daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete, ich bis gestern mein Geld zurückhaben möchte und das Gerät bei mir abgeholt werden soll (Musterbrief vom Verbraucherschutz). Die Reaktion hierauf war ... KEINE! Unfassbar! Macht es Sinn, nocheinmal eine Frist zu setzen oder hilft hier nur noch der Anwalt?
Ich bin auf jeden Fall sehr ernüchtert wie man als Kunde in Deutschland teilweise behandelt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Hast du das Gerät damals selbst abgeholt?


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.M.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann damals meinst Du? Bei den letzten beiden Reparaturen habe ich das 40-Kilo-Gerät jeweils selbst in den Laden geschafft und nach der Reparatur wieder abgeholt. Auch hier war man schon nicht kompromissbereit :-(

Inwieweit ist das relevant?

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