Gewährleistung auf Akku bei vom Hersteller generalüberholtem Gerät

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb462894-28
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung auf Akku bei vom Hersteller generalüberholtem Gerät

Hey,
ich habe mir vor 7 Monaten über Ebay ein vom Hersteller generalüberholtes Tablet geholt. Nun geht das Tablet leider nicht mehr an (wahrscheinlich liegt es am Akku). Ich habe zuerst den Verkäufer angeschrieben und wollte das über die Gewährleistung klären (da der Akku ein Verschleißteil ist und somit (zumindest bei Neu-Ware), soweit ich weiß, der Akku die durchschnittliche Haltbarkeitsdauer durchhalten muss). Dieser wollte es nicht übernehmen, da laut ihm der Akku bei generalüberholten Geräten nicht von der Gewährleistung abgedeckt wird. Vom Hersteller habe ich dann das gleiche gehört. Stimmt das wirklich? Habe ich ein Recht auf die Reparatur?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb462894-28):
und wollte das über die Gewährleistung klären

Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr.

Und der Nachfolger - die gesetzliche Sachmängelhaftung - regelt, das der Verbraucher 6 Monate nach Kauf, beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Und zwar zumindest latent.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Unternehmer nachweisen, das das Gerät sachmängelfrei ist.



Zitat (von fb462894-28):
Vom Hersteller habe ich dann das gleiche gehört.

Der Hersteller ist nicht Vertragspartner, somit auch nicht zuständig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du müsstest nachweisen, dass der Akku zum Zeitpunkt des Kaufs schon mangelhaft war. Falls nicht, wird der Verkäufer mit seiner Argumentation sehr wahrscheinlich erfolgreich sein.

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#3
 Von 
fb462894-28
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry von Sell
Hab ich vergessen oben zu schreiben: Der Verkäufer hat rein geschrieben, dass 1 Jahr Gewährleistung existiert. Zuvor waren 6 Monate Garantie vom Hersteller. Deswegen habe ich den Hersteller gefragt

@fm89
Schade. Dann wird das wohl nichts

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb462894-28):
Der Verkäufer hat rein geschrieben, dass 1 Jahr Gewährleistung existiert.

Ja, bei gebrauchten Geräten kann man die eigentlich 2jährige Haftung auf 1 Jahr begrenzen.

Ändert aber nichts an den 6 Monaten Beweislastumkehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von fb462894-28):
Nun geht das Tablet leider nicht mehr an (wahrscheinlich liegt es am Akku).


Wenn das Tablet unversehrt ist, dann beruht der Ausfall ziemlich sicher auf dem Ausfall eines Bauteils, das bereits zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vertragsgerecht beschaffen war.

Zitat:
Habe ich ein Recht auf die Reparatur?


Wenn darüber vor Gericht gestritten würde, und wenn vom Verkäufer bestritten würde, daß eine vom Käufer aufgezeigte Ursache für den Ausfall ursächlich war ( oder daß diese Ursache bereits zum maßgeblichen Kaufzeitpunkt vorgelegen hatte ) - dann müßte der Käufer seine Behauptung beweisen - ggf. mithilfe eines Gutachters. Wenn das Gericht nicht restlos(!) davon überzeugt wäre, daß es sich so wie vom Käufer behauptet verhält, würde es seinen Nacherfüllungsanspruch verweigern.

RK

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