Gewährleistung ausschließen, auch wenn ich als Verkäufer die Spülmaschine anschließe?

29. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
SusanHHF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung ausschließen, auch wenn ich als Verkäufer die Spülmaschine anschließe?

Hallo!

Bzgl der Gewährleistung habe ich folgende Frage und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen:

Wenn ich etwas verkaufen möchte -zb eine Spülmaschiene- und im Vertrag vereinbare dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist, würde dann auch ein eventuelles "Anschliessen" der Spülmaschiene durch mich von der Gewährleistung gedeckt sein oder bezieht sich die Gewährleistung nur auf die mangelfreie Sache?

Würde mich über Hilfe sehr freuen :-)

Grüße, SusanHHF

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Es werden nur Sachmängel an der Sache ausgeschlossen, die dem VK nicht bekannt waren.

Entstehen beim Anschluss Schäden oder ist der Anschluss nicht fachmännisch (z.B. Undicht oder der Schlauch löst sich beim abpumpen) bist du dafür haftbar zu machen (bei Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeitsarbeiten dürfte die Haftpflicht für den Schaden aufkommen).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SusanHHF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@MichiM

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Wusste nicht ob nicht auch das Anschliessen durch den Gewährleistungsausschluss gedeckt ist. Dann werde ich das wohl besser lassen ;-) Gut zu wissen! Vielen Dank!

Gruss
SusanHHF

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