Gewährleistung?!

12. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)
Gewährleistung?!

Hallo,

ich habe Ende August 2011 einen Komplett-PC gekauft und in den folgenden 2 Jahren war insgesamt 2 mal die Festplatte defekt, zuletzt im April (5 Monate vor Ende der Gewährleistung). Eine Reparatur (Austausch der Festplatte) ging jedesmal Problemlos vonstatten. Im Mai, also 4 Wochen nachdem die 3 Festplatte eingebaut wurde, bemerkte ich bei dieser auch schon wieder Unregelmäßigkeiten (Freeze, Abstürze, defekte Sektoren). Ich informierte daraufhin den Verkäufer. Hatte den PC aber noch nicht hin gesandt, da ich Software bzw. Treiberfehler o.ä. ausschließen wollte. Mittlerweile ist der Computer trotz sauberen Systems und Treibern leider gar nicht mehr zu gebrauchen. Leider ist seit Ende August die Gewährleistung um. Der Hersteller meint, dass die Gewährleistung von 2 Jahren auf das Komplettsystem zählt und nicht auf einzelne Komponenten / Ersatzteilen und des weiteren kritisiert er, warum ich den PC nicht sofort im Mai an Ihn zurückgesandt habe. Ich muss noch dazusagen, dass eine Festplatte in den wenigsten Fällen komplett ausfällt, oftmals bemerkt man erst ein klacken, Einfrieren des Rechners und Abstürze. Nicht jeder defekte Sektor einer Festplatte ist ein Reklamationsgrund, deshalb habe ich die Sache weiter beobachtet und eingeschränkt genutzt.

Wie sieht es den rechtlich jetzt aus, habe ich da noch Möglichkeiten oder habe ich einfach zu spät reagiert?

Grüße und Danke

Ingo H.

-- Editiert von Moderator am 13.09.2013 14:24

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Unabhängig von der Frage, ob eine Reparatur die Gewährleistung verlängert oder nicht, dürftest du außerhalb der ersten 6 Monate sowieso das Problem haben, zu beweisen, daß die Mängel schon bei Übergabe vorlagen - das könnte schwer bis unmöglich sein.

Wenn übrigens so viele Festplatten in so kurzer Zeit die Biege machen und es sich um Markenprodukte (insbes. um verschiedene Modelle) handelt, sollte man sich vielleicht eher mal Controller oder Stromversorgung anschauen.

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#2
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort,

auf den Gedanken mit dem Controller bzw. der Stromversorgung bin ich auch schon gekommen, jedoch der Verkäufer nicht.
Der wollte mir jetzt erneut eine Festplatte verkaufen .
Die Frage ist vielmehr, ob die Meldung, dass es schon wieder losgeht und die Dauer, bis das Gerät hin gesandt wird, relevant sind.
Desweiteren, ob es sich bei den Festplattendefekten um einen Folgeschaden handelt und der eigentliche Mangel nie behoben wurde.

Grüße

i

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-- Editiert ingo h. am 13.09.2013 11:28

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#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Desweiteren, ob es sich bei den Festplattendefekten um einen Folgeschaden handelt und der eigentliche Mangel nie behoben wurde.


Unklar, beweispflichtig wärst jedenfalls jetzt du.

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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Hersteller meint, dass die Gewährleistung von 2 Jahren auf das Komplettsystem zählt und nicht auf einzelne Komponenten / Ersatzteilen und des weiteren kritisiert er, warum ich den PC nicht sofort im Mai an Ihn zurückgesandt habe. <hr size=1 noshade>



Ist der Hersteller denn der Verkäufer? Wenn nicht Gewährleistung, sondern Garantie in Anspruch genommen wurde, wäre da sicher nichts mehr zu machen.


quote:<hr size=1 noshade>Durch einen Mängelbeseitigungsversuch beginnt die 2-jährige Gewährleistungsfrist ( nur ) bezüglich des reparierten Defekts erneut.
...
Indem der Verkäufer die Reparatur ausführte, dürfte er den Mängelbeseitigungsanspruch anerkannt haben, und dadurch den Neibeginn der Verjährung ( bezogen auf den behobenen Mangel ) ausgelöst haben, § 212 BGB .
<hr size=1 noshade>


Das ist mir ganz neu, wo kann man das denn nachlesen? Das ist zumindest strittig, hoch riskant, sich darauf zu verlassen.

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