Gewährleistung (Rücktritt vom Kaufvertrag )

3. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)
Gewährleistung (Rücktritt vom Kaufvertrag )

Guten Abend,

Folgende Situation beschäftigt mich gerade.

Habe mir vor etwas mehr als ein Jahr ein Heimkinoset gekauft.

Nun hat der Receiver einen Defekt bekommen, also ab zum MediaM. Und dank meiner Gewährleistung/Garantie das Gerät zur Reparatur abgegeben.

Nach 1ner Woche kam der AVR zurück mit dem vermerk es wurde kein Fehler festgestellt.

Zuhause angekommen habe ich alles angeschlossen und direkt den Fehler nochmal gehabt . Also gleich mal den Fehler Fotografiert und nochmal ab zum MM. mit dem Bild und der gleichen Fehlerbeschreibung nochmal eingeschickt.

Sollte dieser jetzt wieder zurück kommen ohne oder erfolgloser Reparatur, kann ich doch vom Kaufvertrag zurück treten oder. Und ich muss dann einem Austauschgerät auch nichtmehr zustimmen oder? Weil die haben mich mit ihren dummen Antworten letzten endes als Kunde verloren.

Da dies ja in die Gewährleistung ja noch rein fällt.

Grüße chris

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19 Antworten
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#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Sie müssen dem Händler schon min. 3 x einen Reparaturversuch zugestehen.

Erst nach dem 3. erfolglosem Versuch können Sie vom Vertrag zurücktreten. Bei der Rückabwicklung des Vertrages müssen Sie sich jedoch einen monetären Abschlag wegen der Benutzung des Gerätes gefallen lassen.



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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie müssen dem Händler schon min. 3 x einen Reparaturversuch zugestehen. <hr size=1 noshade>

Bitte §440 BGB lesen. Es sind eindeutig zwei Versuche.

Wurde gegenüber Media Markt nachdrücklich eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung gefordert bzw. steht auf dem Reparaturbericht, dass im Rahmen der Gewährleistung geprüft wurde?

Wenn nein, dann wird sich Media Markt darauf zurückziehen, dass im Rahmen der Herstellergarantie bzw. aus Kulanz geprüft wurde. Und dasselbe werden sie beim zweiten Versuch machen. Damit gibt es exakt 0 Versuche im Rahmen der Gewährleistung, also ist kein Rücktritt möglich.

Der Reparaturversuch alleine begründet laut BGH noch nicht die Annahme, dass dieser im Rahmen der Gewährleistung erfolgt ist.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Morgen ,

Erstmal danke für eure Antworten, meine Frau und ich sagten immer bei der Abgabe das wir einen Gewährleistungs Fall haben und diesen im Rahmen der Gewährleistung auch einschicken (immer zu zweit) hab mir eben den Auftrag angeschaut, dort steht jedoch Reparatur/Garantie Auftrag.

Das Problem ist halt auch , MM ist von uns gute 20 - 25 Min mit dem auto entfernt, ist dann schon das 4te mal wo wir dahin fahren, kann man dies falls die sich jetzt Quer stellen , nicht auch irgendwie Geldent machen ?

Grüße

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Da für den ersten Fehlerfall keine Beweise existieren, wird man vermutlich noch einen Versuch erdulden müssen. Wenn man denn will.
Denn man kann ja auch Austausch fordern statt Reparatur.


Das Problem: der Käufer wird unter Umständen nachweisen (und nicht nur behapten) müssen, das es sich un einen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel handelt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Morgen,

War ja beides der gleiche Fehler und ein Beweis vom Fehler liegt ja auch vor.
Kann leider kein Bild vom Handy aus Anhängen sonst euch ich euch das Fehler Bild mal gezeigt. Ich hab halt wenn ich den Receiver anschalte Rosa/lila Bild , welches manchmal nach einem bis mehrere neustarts weg ist .

Also halt auch Fehler der sich von Anfang an nachweisen lässt und man mir nicht sagen muss Is halt so -.-

Schönes we

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
War ja beides der gleiche Fehler und ein Beweis vom Fehler liegt ja auch vor.

Es ist kein Beweis, hier müsste man schauen, wo liegt der Fehler?
Am Receiver oder Fernseher, also einfach den Receiver an einem anderen Fernseher testen. Erst damit könnte man eben hier dann argumentieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Morgen,

Wurde diesbezüglich alles schon gemacht .
Als das Bild Rosa war hab ich den HD Recorder der zum AVR geht aus gesteckt und direkt mit dem Fernseher verbunden, da war das Bild normal. Direkt danach das ganze wieder umgesteckt ohne etwas neuzustarten und dann war das Bild wieder Rosa , und es Liegt ja nur der Avr zwischen HD Recorder und TV .. sämtliche HDMI kabel habe ich auch schon getauscht. Alles ohne erfolg , und dann Sagt mir der mM Mitarbeiter ist halt so , da wär mir fast ne Ader geplatzt :-( . Und deswegen hab ich da auch kein Bock mehr drauf und will weg als Kunde von MM, die brauchen mir nicht mit ersatz oder sonst was kommen. Der Fehler liegt zu 100% am AVR

GRÜßE

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Das Sie etwas unbehagen gegenüber MM haben kann man schon verstehen.
Nur... wenn Sie auf den Fehler/Defekt bestehen dann lassen Sie doch den AVR ( was immer das sein mag) vor Ort im MM laufen, damit auch der Verkäufer sich ein "Bild" machen kann und die Situation besser beurteilen kann.
Das mit der Kostenerstattung für den Weg zu MM können Sie stecken lassen, denn Sie wurden ja nicht aufgefordert das Teil da zu kaufen vor einem Jahr.
Dann sollte man auch bedenken, dass immer der Ton eine entprechende Abwicklung beeinflußt. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi,

Ja die Sobald das Gerät wieder da ist, hab ih schon einen Ansprechpartner im MM mit dem ich dann das Gerät Teste.

Das mit dem Fahrkosten hab ich auch nur so aufgefasst und hätte mich interessiert, da ich gelesen habe das der verkäufer im Rahmen der Gewährleistung für alle damit verbundenen Kosten aufkommen muss.

Selbstverständlich habe ich normal und sachlich mit dem MM Mitarbeiter geredet, selbst wenn ich kurz vorm Platzen bin .

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das mit der Kostenerstattung für den Weg zu MM können Sie stecken lassen, denn Sie wurden ja nicht aufgefordert das Teil da zu kaufen vor einem Jahr. <hr size=1 noshade>

Sorry, aber das ist gelinde gesagt Unsinn. §439 Abs. 2 BGB ist hier absolut eindeutig und auch der BGH hat schon bei weiteren Distanzen nie in Frage gestellt, dass Transport/Wegekosten zu erstatten sind.

Das Problem ist, dass dies natürlich nur im Falle der Gewährleistung, aber nicht bei Garantie/Kulanz gilt. Außerdem unterliegt der Kunde der Schadensminderungspflicht, d.h. man sollte schon mal schriftlich nachfragen, ob man das Gerät nicht besser per Post schicken soll.

Wenn man das alles beachtet und auf seine Recht besteht, dann erstattet MM auch die Wegekosten - das weiß ich aus eigener Erfahrung (und bei mir war die Distanz noch höher).

Und zum Thema "der Ton beeinflusst die Abwicklung": Je forscher (aber nicht unverschämt) man auftritt, desto eher bekommt man was einem zusteht. >95% der Kunden lassen sich abspeisen, die streiten nicht mit den Wenigen, die ihre Rechte kennen. Im aktuellen Fall ist natürlich das Problem vorhanden, dass man außerhalb der Beweislastumkehr nur schwer die Gewährleistungsrecht geltend machen kann. Findet man die Problembeschreibung öfter mal im Internet?


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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 06.12.2014 16:43

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
Als das Bild Rosa war hab ich den HD Recorder der zum AVR geht aus gesteckt und direkt mit dem Fernseher verbunden, da war das Bild normal. Direkt danach das ganze wieder umgesteckt ohne etwas neuzustarten und dann war das Bild wieder Rosa , und es Liegt ja nur der Avr zwischen HD Recorder und TV .. sämtliche HDMI kabel habe ich auch schon getauscht.


Das dürfte wohl ein anderes bekanntes Problem sein, liegt nicht an den Geräten, sondern wohl eher an der Installation der elektrischen Anlage im Haus selbst, oder der Antenne.
Einfach mal im Netz hier nach Potentialverschleppung nachlesen.
Hier kann man nur den Rat geben, sich an einen Fachmann wenden, in der Regel Elektrofachbetriebe können das messen.
Der MM hat eine ordnungsgemäße Installation, da ein Gewerbebetrieb sich an die VDE 0105 Prüfungen hält, bei Privat nennt sich das E Check.


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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und ein Beweis vom Fehler liegt ja auch vor. <hr size=1 noshade>

Ein Beweis von einem Fehler bedeutet ja noch lange nicht, das dieser Fehler auch ein gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel ist.
Womit wir wieder am Anfang wären.



quote:<hr size=1 noshade>Also halt auch Fehler der sich von Anfang an nachweisen lässt <hr size=1 noshade>

Davon las ich bisher nichts, wie genau kann man das nachweisen, insbesonderes das "von Anfang an"??





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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Lieber florian3011, es wäre sehr freundlich wenn Du mein Posting ganz lesen würdest.

1. Das Zitat zeigt deutlich, dass es im meinem zweiten Posting um die Aussage von gabimaus geht. Und die ist nun mal falsch.

2. Dennoch habe ich nochmals auf die grundlegende Problematik hingewiesen. Um mich einmal selbst zu zitieren:

"Das Problem ist, dass dies natürlich nur im Falle der Gewährleistung, aber nicht bei Garantie/Kulanz gilt."

und

"Im aktuellen Fall ist natürlich das Problem vorhanden, dass man außerhalb der Beweislastumkehr nur schwer die Gewährleistungsrecht geltend machen kann."

Das könnte man natürlich noch genauer ausführen, allerdings habe ich das bereits in meinem ersten Posting hier getan. Um mich nochmal selbst zu zitieren:

"Wenn nein, dann wird sich Media Markt darauf zurückziehen, dass im Rahmen der Herstellergarantie bzw. aus Kulanz geprüft wurde. Und dasselbe werden sie beim zweiten Versuch machen."

Ich traue dem TO durchaus die Lesekompetenz zu, das selbst zusammensetzen.

Also hast Du nur wiederholt, was ich schon geschrieben habe. Inwiefern sind meine Informationen also irreführend?

Mal schauen, ob Du den Anstand hast, Dich zu entschuldigen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 07.12.2014 01:11

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Abend ,

Werde Sobald der AVR wieder da ist mit meinem Ganzen Krempel zum MM zum Testen, ein Fehler meiner Hardware ist weitgehend wie gesagt auszuschließen , den in der zeit wo der AVR nicht da ist oder angeschlossen ist, habe ich nicht einmal derartige Probleme.


Und wenn die das mit der Reparatur nicht hinbekommen kann und soll es ja nicht mein Problem sein, und wenn die es nicht hinbekommen muss es doch irgendwie ne Möglichkeit geben vom Kauf zurück zu drehten. Den ich will dann endgültig nichtsmehr mit MM zu tun haben .

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>muss es doch irgendwie ne Möglichkeit geben vom Kauf zurück zu drehten. <hr size=1 noshade>

Die Bedingungen für einen Rücktritt wurden ja bereits geschlidert.
Sind die nicht erfüllt, bleibt nur noch Kulanz.
Gibt es auch die nicht, hat man halt Pech gehabt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
Werde Sobald der AVR wieder da ist mit meinem Ganzen Krempel zum MM zum Testen, ein Fehler meiner Hardware ist weitgehend wie gesagt auszuschließen , den in der zeit wo der AVR nicht da ist oder angeschlossen ist, habe ich nicht einmal derartige Probleme.

Technik kann man hier nicht als Schwarz / weis betrachten.
Es müsste eben genau verglichen werden, wo der Fehler liegt, mit anderen Geräten wurde, so wie man es lesen kann, noch kein Vergleich gemacht.
HDMI ist eine Norm:
http://de.wikipedia.org/wiki/High_Definition_Multimedia_Interface
Wenn es jetzt an der bisherigen Hardware liegt, welche eben nicht entsprechend der Norm liegt, kann schon mal Probleme geben.
quote:
Und wenn die das mit der Reparatur nicht hinbekommen kann und soll es ja nicht mein Problem sein,

Bisher war es keine Reparatur.
Ich bin bestimmt kein Fan vom MM, jedoch sollte man eben immer objektiv bleiben. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden Sachverständige eine gewichtige Rolle spielen:

Bisher wurde das Gerät an den Hersteller zur Überprüfung geschickt, jedes Mal ohne feststellbaren Fehler.
Nun kann man davon ausgehen, das dort nicht Amateure am Prüfen sind, welche das Gerät überprüft haben, der MM steht im technischen außen vor.
Ein Sachverständiger würde in so einem Fall nicht nur das Gerät mit üblichen Geräten testen, sondern vielleicht auch die Installation vor Ort. Und da kommt der Punkt, wo es mal schnell problematisch werden kann:
Sollte eine Satschüssel montiert sein, von wem wurde die Aufgebaut, entspricht diese der VDE 0185, ist ein Potentialausgleich vorhanden?
Da man ausgehen kann, das es sich um einen Flat TV handelt, dieser dürfte Schutzklasse 1 sein, also mit Schutzleiter. Gibt es einen Potentialverschiebung vom Nullleiter?

Nur ein paar Dinge, welche man berücksichtigen sollte, besonders schlimm wenn man dann noch in Eigenarbeit die Steckdosen installiert hat.

Alles Fragen wo man sich selbst stellen sollte, bevor man eben immer den Fehler beim anderen sieht.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
aber da du meinst, mir im Gegenzug implizit vorwerfen zu müssen, dass ich wohl keinen Anstand hätte

Das steht aber nicht da und das lag zwar nicht im Entferntesten in meiner Absicht, es war vielmehr ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass ich eine Entschuldigung erwarte.

Wenn das falsch rüber gekommen ist, dann hier eine Entschuldigung von meiner Seite.

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-- Editiert JogyB am 08.12.2014 00:18

1x Hilfreiche Antwort

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