Gewährleistung - Rücktritt oder Ersatzlieferung

14. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
B4N4N3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistung - Rücktritt oder Ersatzlieferung

Hallo zusammen

Käufer kauft Wintersportartikel bei Verkäufer.
Wintersportartikel geht nach kurzem Gebrauch irreparabel kaputt und Käufer schickt es nach Rücksprache mit Verkäufer an diesen zurück.
Verkäufer meldet zurück er hätte Warengutschrift von Hersteller erhalten und bietet Gutschein oder einen ähnlichen Artikel mit anderen Eigenschaften.
Käufer ist mit anderem Artikel aufgrund der anderen Eigenschaften nicht einverstanden und möchte mit Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten um sich für den Rest der Saison den gleichen Artikel anderweitig zu besorgen.
Verkäufer bietet nach wie vor nur Gutschein und spricht von reiner Kulanz.
Käufer erfährt vom Hersteller, dass ein Materialfehler vorgelegen hat.
Verkäufer kann nun nach Beendigung der Saison den gleichen Artikel anbieten oder immer noch einen Gutschein.

Ist ein Rücktritt unter diesen Bedingungen möglich oder muss der Käufer nach Beendigung der Saison mit der Ersatzlieferung vorlieb nehmen?

Vielen Dank für die Informationen

-- Editiert B4N4N3 am 14.05.2012 18:24

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2 Antworten
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#2
 Von 
B4N4N3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Hatte der Käufer nun seinen Rücktritt erklärt? Dazu war er wegen der nicht erfolgreichen Abhilfe nämlich berechtigt.


Der Käufer hat den Rücktritt zu diesem Zeitpunkt unter Fristsetzung erklärt.

Daraufhin erklärte der Verkäufer es gäbe kein Recht auf Rücktritt, da kein Gewährleistungsfall vorliege, der Schaden wurde vom Käufer verursacht. Die Ersatzlieferung wäre nur reine Kulanz.

Erst durch Rückfrage beim Hersteller erfuhr der Käufer, dass ein Gewährleistungsfall vorlag.

Verkäufer wurde mit der Aussage des Herstellers konfrontiert und kann jetzt nach Ende der Saison doch einen gleichen Artikel anbieten oder wie vorher auch eine Warengutschrift.


-- Editiert B4N4N3 am 15.05.2012 17:11

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