Gewährleistung (Nachbesserung)

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
tobe93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistung (Nachbesserung)

Hallo,

ich wende mich mit folgendem Fall an euch. Es geht um einen Laptop. Dieser befand sich im Juni in der zweiten Nachbesserung.
Laut eines Mitarbeiters des Händlers dauert eine Reparatur gewöhnlich 2 Wochen. In diesem Fall dauerte es ueber einen Monat. Während dieser Zeit meldete sich der Händler nicht. Die Gewährleistungsfrist ist Anfang Juli abgelaufen. Zu dieser zeit befand sich der Laptop immernoch in Reparatur. Nun bin ich aufgrund der nicht vorhandenen fehlerlosen Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist Ende Juni vom Vertrag zurckgetreten. Darauf meldete sich der Händler trotz Erhalt nicht. Nun wurde heute nach Ende der Gewährleistungsfrist angkuendigt, dass der Laptop morgen angeliefert wird. Was sind die nächsten Schritte, um mein Recht des Ruecktritts vom Vertrag geltend zu machen? Annahme verweigern? Bitte um Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich sehe die Bedingungen an die ein Rücktritt gebunden ist, anhand deiner (ungenügenden) Fallbeschreibung als nicht erfüllt an.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
tobe93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Fall hat sich wie folgt abgespielt:
Direkt nach dem Kauf war der Laptop in einem fehlerhaften Zustand. Daraufhin habe ich diesen sofort einschicken lassen. Nachdem dieser wiederkam, waren die Fehler nur teilweise behoben. Da ich beruflich auf den Laptop angewiesen bin, habe ich erst 1,5 Jahre später geschafft den Laptop wieder zu entbehren. Dann hatte ich ihn Anfang Juni erneut einschicken lassen, da der gleiche Fehler immernoch bestand und ich über die gesamte Laufzeit kein einwandfreies Produkt hatte. Ich wollte mir die Option offen halten, ihn bei erneutem Rückerhalt in einem fehlerhaften Zustand erneut schicken zu lassen und somit zu signaliseren, dass zwei Nachbesserungen erfolglos waren (--> Rücktritt vom Vertrag). Nun hat in dem Fall der Händler auch innerhalb meiner Fristsetzungen den Laptop nicht zurückgeschickt. Der Händler hat die Nachbesserung solange hinausgezögert, dass meine Gewährleistungsfrist schon abgelaufen ist und ich bei Rückerhalt des Laptops keine Rechte mehr habe. Ist das erlaubt? Ich habe Ende Juni aufgrund erfolgloser Fristsetzung meinen Rücktritt aufgrund des Paragraphen §§437 Nr.2 , 323 Abs. 1 BGB erklärt. Darf der Händler die Reparatur solange hinauszögern, bis die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und mir dann das Produkt wieder zurückschicken?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Ein Verkäufer hat in der Regel 2 Versuche zur Nachbesserung.
Wenn der 2.Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann man über Rücktritt nachdenken.
Der Punkt ist aber noch nicht erreicht.



Zitat:
Nun hat in dem Fall der Händler auch innerhalb meiner Fristsetzungen den Laptop nicht zurückgeschickt.

Fristsetzung nach Datum, 14 Tage mindestens, mit Zustellnachweis versendet?



Fraglich auch wie es vor Gericht bewertet würde das man eien Fehler 1,5 Jahre toleriert nur um dann kurz vor Ablauf der Gewährleistung unter Fristsetzung auf Rücktritt zu zielen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tobe93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Da haben Sie natürlich recht. Wichtig für mich wäre nun, ob ich auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Recht habe, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Laptop immer noch fehlerhaft sein sollte? Diese Möglichkeit würde bestehen. Was für rechtliche Mittel hat man dabei noch in Bezug auf die zweite Nachbesserung?

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