Gewährleistung Frist ab Fehlermeldung?

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung Frist ab Fehlermeldung?

Hallo, ich habe am 15. März 2016 ein Radio gekauft über Amazon.
Es hat den Zustand "Gebraucht mit Gewährleistung vom Verkäufer".
Es kam in guten Zustand an, fing jedoch nach kurzer Zeit an, auszugehen. Man musste hinten am Radion den Knopf betätigen um das Radio wieder zu aktivieren. Ich schrieb den Veräufer an, keine Reaktion, bis Juni 2016 stellte ich dann einen Rücksendeantrag über Amazon, weil ich mit dem Verkäufer nicht weiter kam. Ich erhielt kein Rücksendeetikett, nur die Aussage des Verkäufers, ich müsste die Kosten selber tragen und stritt mich bis vor kurzem mit dem Verkäufer, mir ein Etikett zu senden, da das Radio ja noch Gewährleistung hat. Dem Rücksendeantrag vom Amazon wurde nicht stattgegeben, weil die Ware ja von Anfang an kaputt war.
Nun habe ich also nachgegeben und dem Verkäufer das Radio zurückgesendet und erhalte folgende Antwort: "Dazu gehört auch, das die Ware dem Verkäufer zeitnah (spätestens 4 Wochen nach der Mangelanzeige) zum Prüfen vorliegt. In Ihrem Fall sind mehr als 12 Monate vergangen. Auch Sie als Käufer haben Pflichten und Termine die bei einer Mangelanzeige eingehalten werden müssen. Ein Bearbeitung ist in Ihrem Fall nun nicht mehr möglich. Bitte überweisen Sie für den Rückversand 7,00 € auf folgendes Konto"
Stimmt das nun, dass ich keinen Ersatz bekomme, keine Erstattung und auch noch für die Rücksendung (7€ sowie die Rücksendung an mich) bezahlen muss?
Der Verkäufer hat Recht, ich habe den Fall (nicht vor 12 Monaten) aber im Juni 2016 gemeldet. Seit dem schrieben wir uns ca. ein Mal im Monat hin und her, was diesen Fall anging. Mir fehlte aber auch eine Rücksendeadresse, die ich erst vor einigen Monaten erhielt.
Im Internet kann ich nichts zu solch einer 4 wöchigen Frist finden.

-- Editier von go464964-15 am 02.05.2017 16:01

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Solch eine Frist gibt es nicht. Insbesondere vor dem gesamten Hintergrund drängt es sich ja auf, dass man dich hinhalten und abwimmeln möchte.

Prinzipiell hast du die Beweislastumkehr auf deiner Seite - du müsstest nur beweisen können, dass der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auftrat. Angesichts der Umstände dürfte die Beweisführung aber nicht allzu schwer sein.

Die Kosten der Nacherfüllung hat der Verkäufer zu tragen; dazu gehören auch Transportkosten. Ob der Verkäufer ins Blaue hinein verpflichtet gewesen wäre, die Transportkosten vorzuschießen, ohne zu wissen, ob er wirklich berechtigtermaßen in Anspruch genommen wird, darüber kann man sicher streiten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Ja, es ist leicht nachzuweisen, weil die Kommunikation über Amazon erfolgte, liegt der Verlauf vor.
Wie kann ich nun argumentieren, ich versuchte zunächst auch schon mit Links zu Rechtsseiten zu argumentieren, dass ich den Rückversand nicht hätte bezahlen müssen, und bekam aber DENNOCH kein Etikett zugeschickt. Also habe ich letztendlich nachgegeben um wenigstens ein repariertes Produkt oder eine Erstattung zu bekommen.
Ich weiß nicht, wie ich nun weiter vorgehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich schrieb den Veräufer an, keine Reaktion
Du kannst natürlich gerichtsfesst beweisen, dass du den VK angeschrieben hast? Dazu zählen deine an Amazon gesendeten Nachrichten übrigens nicht! Das muss zumindest ein Einwurfeinschreiben sein!

Zitat:
stellte ich dann einen Rücksendeantrag über Amazon
Das heisst also, du hast eine Rückgabe eingeleitet? Wenn ja, was besagen denn die AGB, wer hat denn die Rücksendekosten zu tragen? Du oder der VK? Oder evtl Amazon, da Premium?

Im Übrigen, kein Mensch muss dir ein Rücksendeticked zusenden, egal wer die Kosten zu tragen hat! Es ist von dir ohne weiteres zu erwarten, dass du die Kosten vorab auslegst und dan erstattet bekommst.

Ich sehe das mit der Beweislast und dem nicht so schwer allerdings etwas anders. Du hast dem VK über mehrere Monate sein recht auf Prüfung verwehrt. Jetzt noch fesstzustellen, wann der Mangel aufgetreten ist, ist nicht so einfach. Vieles wird davon abängen (bei einem Rechtsstreit) wie ein Richter die Mails an Amazon wertet. Kann so aber auch so ausgehen.

Hast du eine Rechtsschutz?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)


Zitat:
Du kannst natürlich gerichtsfesst beweisen, dass du den VK angeschrieben hast? Dazu zählen deine an Amazon gesendeten Nachrichten übrigens nicht! Das muss zumindest ein Einwurfeinschreiben sein!


Schade, nein, es gab kein Einwurfeinschreiben, lediglich die Kommunikation über Amazon, die aber in der Rücksendehistorie aufgeführt ist, nicht nur in meinem E-Mailkonto. In den AGB des Verkäufers steht leider nichts zu den Rücksendekosten.
Ich habe aber zahlreiche Hinweise, auch in Rechtsforen, hierzu im Internet gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecksendekosten-Garantie--f1072.html

Nachdem ich im Juni 2016 dann endlich die Adresse erhielt, an die die Rücksendung gehen muss, schrieb ich nochmals Amazon an und sendete nun Anfang 2017 das Paket versichert in Originalverpackung zurück.

Nein, es besteht kein Rechtsschutz.

Was kann ich dem Verkäufer sagen, wenn ich die 7€ nun nicht zahle?

-- Editiert von go464964-15 am 02.05.2017 18:15

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Obwohl ich gerade das hier gefunden habe:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=200387580

In welchen Fällen ist die Rücksendung kostenfrei?
Ihre Rücksendung ist in den folgenden drei Fällen kostenfrei:
Sie haben einen falschen, beschädigten oder defekten Artikel erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich dem Verkäufer sagen, wenn ich die 7€ nun nicht zahle?
Was willst du ihm den sagen? Wen du das nicht zahlst sendet er dir das Radio nicht zurüc, entsorgt es evtl irgendwann.

Zitat:
Nein, es besteht kein Rechtsschutz.
Man muss sich da dan leider überlegen, will man zu not klagen oder lässt man das sein. Bei einer Klage muss man Anwälte und Gerichte vorab bezahlen, bei unklarem Ausgang ser Sache.
Gewinnt man, bekommt man das ausgelegte zurück (wenn der VK dann noch zahlungsfähig ist). Verliert man, bleibt man auf den Kosten sitzen und darf auch noch den Anwalt des Gegner bezahlen.

Kan auch gut sein, dass ein Richter bei einem Prozess zu der Meinung kommt, den Mangel von einem Gutachter begutachten zu lassen, was dan gleich mal mehrere hundert bis Tausend Euro kostet, alles erstmal auf deine Kosten hin, bei wie gesagtunklarem Ausgang...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, der Verkäufer schrieb mir bereits folgendes:
"Wir werden den Artikel 10 Tage kostenfrei aufbewahren. Danach anfallende Lagerkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Was willst Dun denn?

Willst Du das Radio zurück, musst Du die 7€ für den Rückversand zahlen.
Reparieren / tauschen etc. wird dir der Verkäufer das Gerät garantiert nicht mehr und das wohl auch zu recht.
Gründe hat lesen-denken-handeln ausführlich dargelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt Neuigkeiten. Ich habe den ganzen Streit Amazon dargelegt. Vernünftig argumentiert und alles belegt und ich habe nun von Amazon das Geld zurück bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung und Herzlichen Glückwunsch!

Natürlich ist den Bedenken der entgegenstehenden Antworten trotzdem etwas zuzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.544 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.