Szenario
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Einzug in die Wohnung Im Jahr 2000
Energieanbieter meldet sich nach fast 4 jahren im Oktober 2003
und liest erstmalig den Zählerstand ab.
Stromanbieter sagt er kann die Kosten für den Zeitraum vor oktober 2002
nicht mehr richtig berechnen und schätzt auf 2500 Euro
verbrauch für 1 personen Haushalt in einer 3 zimmerwohnung.
Abschlagszahlungen fordert der Verein nun 100 euro im Monat
seit oktober 2003.
Frage1: Wie kommen die auf 2500 Euro für 1 Person ?
Frage2: Ist es nicht so, dass durch deren eigenes Verschulden
nicht in Rechnung gebrachte Verbrauchsdaten vor Oktober 2001 (2 jahre) verjährt sind ?
Somit dürfte doch die Stromgesellschaft erst ab oktober 2001 schätzten , richtig ?
Und daraus soll sich nun ein Bertrag von 2500 Euro ergeben ?
oktober 2001 - oktober 2003 , 2500 Euro
Nach einem Anruf bei der Stromgesellschaft heute teilte man mir kurz mit , der Betrag wäre zwar geschätzt entspreche allerdings
der normalität und Forderungen auch vor Oktober 2001 seien zu zahlen selbst durch ein selbstverschulden des Konzerns ?
Der Mitarbeiter teilte mir auch mit dass nun nach nennen des
neuen Zählerstands heute durch mich eine neue Rechnung zugesandt wird alle anderen schätzforderungen jedoch zu zahlen sind.
Ist der Konzern nun nach einem erstmaligem reelen tatsächlichem vergleichswert nicht verpflichtet alles in reellen zahlen zu verwerten ?
Muss ich 2500 Euro Schätzung zahlen ?
Muss der Konzern mir nun die Abschlagfszahlungen von 100 Euro
Monatlich nicht verrechnen und evtl erstatten und kürzen ?
100 Euro sind viel zu viel im Monat für 1 Person
Zu dem ganzen Chaos kam es nur , da der vermieter eigentlich
immer zusagte die Stromrechnung sei inclusive der
Nebenkosten und er nun das Gegenteil behauptet und er sich niemals bei der Stromgesellschaft gemeldet hat und ich nun den Ärger durch Leichtgläubigkeit habe.
Geschätzte Stromrechnung nach 3 Jahren zudem total überhöht
23. März 2004
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Frage vom 23. März 2004 | 14:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschätzte Stromrechnung nach 3 Jahren zudem total überhöht
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#1
Antwort vom 16. Juli 2004 | 21:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ich bin in der gleichen Situation. Was ist dabei rausgekommen. Und weiss jemand was rechtlich Richtig ist ?
#2
Antwort vom 18. Juli 2004 | 13:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
normalerweise rechnet man 2500 kw/h pro Jahr bei einem Single.
Wie wohnen zu zweit in einer 100 qm-Wohnung und zahlen 36 €/Monat. Das sind ca. 3500 kwh.
LG
Sandra
P.S. Kannst Du nicht selber ablesen? Ich mach das auch. Und ich würd dir raten, den Anbieter zu wechseln.
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#3
Antwort vom 19. Juli 2004 | 12:57
Von
Status: Praktikant (807 Beiträge, 216x hilfreich)
mir ist sowas auch schon passiert nachdem ich ausgezogen bin hab ich 1,5 jahre später ne rechnung bekommen und musste für 3 monate 190€ nachbezahlen
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