Geschäft Gutschein - Online Geld zurück

12. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
dmmami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäft Gutschein - Online Geld zurück

Hallo,

ich habe gestern einen Schulranzen in einem Geschäft gekauft. Die Großeltern hatten die selbe Idee und das Kind möchte jetzt natürlich den Ranzen der Großeltern haben.
Das Geschäft in dem ich war hat auch einen Online Handel. Ich habe heute früh eine Mail geschrieben, ob die Möglichkeit bestehen würde das ich den Ranzen zurückschicken könnte, da wir bis zu dem Geschäft 2 Std fahren würden.
Als Antwort bekam ich: Ja natürlich und den Betrag von 230€ erstatten wir Ihnen als Gutschein. Was mich sehr überraschte, denn in Ihren Widerrufs Rechten stand, das sie alle geleisteten Zahlung zurück erstatten würden.
Also fragte ich nach ob es im Geschäft anders sei als Online und bekam die Antwort ja denn der Service und die Betreuung wären umfangreicher. Keine Frage, aber es ist doch dieselbe Firma.
Ist so etwas rechtens ????
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Steffi

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Geschäft in dem ich war hat auch einen Online Handel
Der Onlinehandel spielt da gar keine Rolle bei!

Du hattest/hast schlichtweg keinerlei Rückgaberecht.

Hier nimmt der Shop aus reiner Kulanz (was er rein gar nicht müsste) den Artikel sogar zurück. Da ist ein Gutschein wohl das mindeste, was du akzeptieren solltest! Wenn dir aber ein Gutschein nicht gefällt, na dann viel spass mit dem weiteren Ranzen, könnt ihn ja als Ersatz behalten...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Zitat:
Ist so etwas rechtens ????

Ja, ganz eindeutig.

Im Online-Geschäft gibt es ein Widerrufsrecht, im Ladengeschäft nicht.
Die Tatsache, dass das Ladengeschäft auch einen Online-Shop betreibt, führt nicht dazu, dass das Ladengeschäft auch ein Widerrufsrecht einführen muss.

Ein Gutschein ist schon großzügig, mehr kann man nicht verlangen.
Das Ladengeschäft hätte den Ranzen gar nicht zurücknehemen müssen.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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