Hallo,
ich habe mir ein generalüberholtes Getriebe im Internet gekauft und dieses in einer Fachwerkstatt einbauen lassen.
Nach Einbau des Getriebes wurde festgestellt, dass das Getriebe defekt ist. Das Getriebe ist zwar funktionstüchtig, es gibt jedoch im 5. Gang ein Geräusch von sich.
Es handelt sich um einen gewerblichen Getriebeaufbereiter, der auf seine Ware 1 Jahr Garantie
gibt. Zudem besteht ja die gesetzliche Gewährleistung. D.h. der Aufbereiter muss nachbessern.
Nun kommen für mich weitere Kosten auf mich zu, da ich das Getriebe erneut tauschen lassen. Kann ich diese Kosten an den Aufbereiter weitergeben? Der Aufbereiter möchte diese Kosten nicht übernehmen, sondern erwartet, dass ich zu ihm komme und er den Austausch selbst durchführt. Die Strecke beläuft sich auf 500km einfach und ich sehe dies als unzumutbar, da es zum einen Kosten verursacht und zum anderen sich das Getriebe auf der Fahrt verabschieden könnte.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
Bartosz
Geliefertes KFZ Ersatzteil defekt - Wer bezahlt erneuten Aus- und Einbau?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatNun kommen für mich weitere Kosten auf mich zu, da ich das Getriebe erneut tauschen lassen. :
Geht es dabei darum, das vom Aufbereiter gekaufte Getriebe auszubauen und das vorgehende wieder einzubauen, damit du mobil bist und ihm dann das defekt gelieferte zur Reparatur zurückschicken kannst? Oder habt ihr euch auf eine Rückabwicklung verständigt, dahingehend, dass du das gekaufte Getriebe zurückgibst und ein ganz anderes (neues) einbauen lässt?
Das alte Getriebe wurde bei der Lieferung des neuen Getriebes mitgenommen. Das ist in diesem Umfeld gängige Praxis, dass man das alte Getriebe abgeben muss.
Wir haben uns bisher auf noch gar nichts verständigt. Laut Ihm wäre es möglich den 5. Gang im eingebauten Zustand zu wechseln, jedoch konnte er mir keinen Partner in meiner Nähe nennen, der diese Reparatur in seinem Auftrag durchführt. Einziger Vorschlag seinerseits ist, dass ich bei ihm vorbeikomme und er die Reparatur durchführt.
Viele Grüße
Bartosz
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ZitatNun kommen für mich weitere Kosten auf mich zu, da ich das Getriebe erneut tauschen lassen. Kann ich diese Kosten an den Aufbereiter weitergeben? :
Ja.
gruß charly
Und wie setze ich dies nun am besten durch?
Laut seiner Aussage muss er diese Kosten nicht übernehmen. Er meinte seine Garantiebedingungen sind auf 150€ für Aus- und Einbaukosten gedeckelt.
In diesem Fall geht es aber nicht um die Garantie, sondern gesetzliche Gewährleistung. Wie kann ich mein Gewährleistungsrecht durchsetzen, wenn sich der Verkäufer dagegen wehrt? Es geht hier um den Austausch des Getriebes, sowie den Aus- und Einbau in einer Werkstatt.
ZitatWie kann ich mein Gewährleistungsrecht durchsetzen, wenn sich der Verkäufer dagegen wehrt? :
Gar nicht. Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr.
Um Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung durchzusetzen müsste man dann notfalls klagen.
Zuvor sollte man dem Verkäufer ein Schreiben (Eineschreiben mit Fristsetzung nach Datum) zukommen lassen, in dem man ihm erklärt, das man seine Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung wahrnimmt und ihn auffordert
- zur Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch
- einen Vorschuß in Höhe von X EUR auf die für den notwendigen Transport anfallenend Kosten überweisen möge, da man mit dem Getriebeschaden keine 500 km fahren könne (vorher merhere Angebote einholen)
- alternativ: Abgabe einer entsprechenden Übernahmeerklärung für die Kosten des Aus- und Einbaus.
ZitatEinziger Vorschlag seinerseits ist, dass ich bei ihm vorbeikomme und er die Reparatur durchführt. :
Muss er halt die damit verbundenen Kosten tragen ...
Der Verkäufer möchte nun einen Gutachter hinzuziehen. Wer muss diese Kosten tragen?
Viele Grüße
Bartosz
ZitatDer Verkäufer möchte nun einen Gutachter hinzuziehen. Wer muss diese Kosten tragen :
Wer die Musik bestellt zahlt sie auch. Also der Verkäufer.
Ich habe an den Verkäufer ein Einschreiben mit Rückschein gesendet, jedoch ging das Einschreiben an eine Postfiliale und er holt sich das Schreiben nicht ab. Die im Einschreiben festgesetzte Frist ist gestern abgelaufen.
Mich würde grundsätzlich interessieren, ob es sinnvoll ist, per PayPal Käuferschutz schonmal das bezahlte Geld für das Getriebe einzufordern.
Und liege ich nun richtig in der der Annahme, dass der nächste Schritt eine Klage mithilfe eines Anwalts wäre?!
Viele Grüße
Bartosz
ZitatUnd liege ich nun richtig in der der Annahme, dass der nächste Schritt eine Klage mithilfe eines Anwalts wäre?! :
Nö, nun lässt man das ganze erst mal mit neuer Frist vom Gerichtsvollzieher zustellen.
Dürfte mit 20-30 EUR Kosten billiger sein als der Anwalt.
Die Maßnahmen zeigen wohl Wirkung. Nun ist der Verkäufer entgegengekommen und hat eine "Partnerwerkstatt" in meiner Nähe (60km) beauftragt das Getriebe auszubauen. Eine anschließende Prüfung durch den KFZ Meister(?) soll entscheiden, ob der Fehler durch falschen Einbau entstand oder das Bauteil selbst defekt war.
Ist das eine gute Idee? Ich habe dabei ein schlechtes Gefühl, da die Partnerwerkstatt mir eher keinen unabhängigen Eindruck macht.
ZitatIst das eine gute Idee? :
Falsche Frage. Denn Du musst dich dann ja nicht mit einem für Dich negativen Ergebnis zufrieden geben, kannst vielmehr das Getriebe einem eigenen Gutachter vorlegen.
Vom Ansatz her, sprich das der Verkäufer einlenkt und sich um den Ausbau ohne das Dir Kosten entstehen kümmert, halte ich das schonmal für gut. (erster Schritt)
Was dann die Begutachtung betrifft (zweiter Schritt) steht ja auf einem anderen Blatt und sollte, sobald das Ergebnis feststeht, diskutiert werden; und nicht im Vorfeld.
Berry
ZitatEine anschließende Prüfung durch den KFZ Meister(?) soll entscheiden, ob der Fehler durch falschen Einbau entstand oder das Bauteil selbst defekt war. :
Dieses Gutachten dürfte wohl alles sein, außer gerichtsfest ...
Nun hat sich die Sache komplett geändert.
Der Kfz Meister hat festgestellt, dass die ursprüngliche Werkstatt, die das Getriebe eingebaut hat nicht genug Öl eingefüllt haben. Statt wie vorgeschrieben 2,2L waren nur 1,6L im Getriebe.
Wie Beweise ich das nun? Jetzt sofort Gutachter kommen lassen? Das Öl ist aber schon draußen in einem Messbecher.
Viele Grüße
Bartosz
ZitatDer Kfz Meister hat festgestellt, dass die ursprüngliche Werkstatt, die das Getriebe eingebaut hat nicht genug Öl eingefüllt haben. :
Er stand also beim Einbau daneben?
Ansonsten wird er wohl nur beweisen können was jetzt noch drin war.
Streng genommen könnte er eigentlich nur beweisen, was im Meßbecher ist. Oder wie könnte er beweisen, das er nicht was "verschüttet" hat?
Was sagt die Einbauwerkstatt dazu?
Wahrscheinlich gar nicht. Der Getriebespezialist kann nun auf das zu wenig Öl verweisen und die alte Werkstatt kann sich auch die Hände reiben da du wohl nichts wirst beweisen können. Alle Kosten die aufgelaufen sind werden also wohl zu deinen Lasten gehen.Zitatie Beweise ich das nun? :
Zitat:ZitatDer Kfz Meister hat festgestellt, dass die ursprüngliche Werkstatt, die das Getriebe eingebaut hat nicht genug Öl eingefüllt haben. :
Er stand also beim Einbau daneben?
Ansonsten wird er wohl nur beweisen können was jetzt noch drin war.
Streng genommen könnte er eigentlich nur beweisen, was im Meßbecher ist. Oder wie könnte er beweisen, das er nicht was "verschüttet" hat?
Was sagt die Einbauwerkstatt dazu?
Beim Einbau war er natürlich nicht anwesend.
Beim Ablassen des Öls war ich anwesend und ich stehe als Zeuge für Verfügung, dass da nichts verschüttet wurde. Im Anschluss haben wir einen Gutachter noch beauftragt die Beweise zu sichern und das Altöl zu Verwahrung und eventuellen Analyse mitzunehmen.
Die Einbauwerkstatt stellt sich natürlich quer. "Wir sind ja nicht doof, wir wissen wie viel Öl da rein muss"
Anzumerken ist, dass laut Rechnung der Einbauwerkstatt 3,5L in das Getriebe gefüllt worden ist. So viel würde in das Getriebe überhaupt nicht reinpassen.
Den Grund für die falsche Befüllung ist auch leicht erklärt. Beim normalen Befüllen des Getriebe passen erstmal nur ~1,6L rein. Erst wenn man die Schritte laut offizieller Einbauanleitung befolgt, passen die restlichen 600ml rein. Das konnten wir beim erneuten Befühlen des defekten Getriebes bestätigen.
Dann sieht es ein klein wenig besser aus. Warum schreibst du diese Infos nicht gleich und lässt die Leser hier im Dunkeln tappen?
Deine Chancen sind nun besser, aber sicherlich kein Garant für einen Erfolg bei einer Klage.
Sorry, diese Infos sind mir erst gestern richtig bewusst geworden. Vorerst lag der Fokus ja auf dem defektem Getriebe.
Der Werkstatt wurde jetzt wiederholt eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, sogar mit dem Angebot der Teilung der nun enstehenden Kosten. Diese Frist ist nun abgelaufen.
Ich habe bereits selbst einen Gutachter befragt, dieser schätzt die Kosten für das Gutachten auf 500€. Dieses Gutachten kann bestätigen, ob der defekt aufgrund zu geringer Schmierung entstanden ist.
Die Kosten für das Gutachten kann nur mithilfe einer erfolgreichen Klage auf die Werkstatt umgelegt werden, oder?
Sind noch Schritte meinerseits möglich, bei denen ich keine anwaltliche Hilfe benötige?
ZitatDie Kosten für das Gutachten kann nur mithilfe einer erfolgreichen Klage auf die Werkstatt umgelegt werden, oder? :
Das Gutachten ist vor Gericht recht wertlos und die Kostendafür einzuklagen dürfte sehr problematisch werden.
Ein selbständiges Beweissicherungsverfahren wäre hier etwas das gerichtsfest wäre.
Zitat:ZitatDie Kosten für das Gutachten kann nur mithilfe einer erfolgreichen Klage auf die Werkstatt umgelegt werden, oder? :
Ein selbständiges Beweissicherungsverfahren wäre hier etwas das gerichtsfest wäre.
Kannst du genauer erklären was du damit meinst?
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbständiges_Beweisverfahren
Bei Dir wäre § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO
als Begründung maßgeblich.
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