Gekündigt - Paket an falsche Person?

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
babukaboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigt - Paket an falsche Person?

Guten Tag,

hab ein großes Problem.

Hab bei 1&1 einen DSL-Anschluss beatragt, den ich noch vor der Freischaltung gekündigt habe. Das Paket mit dem Modem sollte ich nicht annehmen. Das Paket habe ich auch nie zu sehen bekommen. Nach ca. einem Monat wird von meinem Konto 149 € abgebucht mit dem Zweck "1&1 Internet AG". Ich hab den Betrag zurückgeholt. Später kamm eine Mahnung mit Drohung den Fall an Inkasso weiterzugeben. Daraufhin habe ich bei 1&1 angerufen und nach dem Grund gefragt.

Mir wurde gesagt, dass das Paket mit dem Modem an mich ausgeliefert wurde und eine Person namens "Heinze" den in Empfang genommen hat. Den soll ich entweder bezahlen oder zurückschicken. Ich antwortete, dass ich nie ein Paket bekommen habe. Die 1&1-Mitarbeiterin hat gesagt, dass sie mir eine "eidestaatliche Erklärung" zuschicken werde. Nach einer Woche kam ein Brief von Inkasso-büro. Ich habe wiederholt mich bei 1&1 gemeldet. Die sagten, sie können nichts mehr machen. Inkasso hat den Fall und sie können keine "eidesst. Erklärung" mehr zuschicken. Die Name von Mitarbeiterin habe ich nicht und keiner konnte mir helfen. Nach langen Hin-und-Her-Schreiben ist das Fall an einen Anwalt weitergegeben worden. Alle meine Argumentationen und Fallschilderungen wurden mit dem Satz "Sie haben nie reklamiert die Ware nicht erhalten zu haben" beantwortet. Zwischenzeitlich habe ich den Ablieferbeleg von "GLS". Mit diesem habe ich mein Hochhaus mehrmals durchgelaufen und nach dieser Person gesucht. Ohne Erfolg. Ebenfalls kennt keiner deise Person und die Unterschrift auf dem Ablieferbeleg ist auch keinen bekannt. Laut Telefonbuch gibt es 3 Personen namens "Heinze", die aber alle in anderen Stadtteilen wohnhaft sind.

Letzter Stand ist, dass ich den Widerspruch gegen Mahnbescheid erhoben habe und den Brief mit der Begründung per Einschreiben an die Kanzlei geschickt habe.

Meine Begründung war, dass ich das Paket nie erhalten habe, dies auch reklamiert habe. Zwar später (leider nur tefefonisch und per FAX), weil ich davon ausgegangen bin, dass das Paket zurückgegangen ist. Die Person Heinze mir nicht bekannt ist und in nicht zu meinen Nachbarn gehört. Das Fehler durch GLS verursacht wurde, da das Paket an unberechtigte Person augehändigt wurde. Dazu hat sich die Kanzlei keine Stehlungnahme von dem Zustelldienst geholt.

In meinem letzten Brief habe ich die Kanzlei aufgefordert eine Empfangberechtigung für die Person Heinze bis zum ... vorzulegen. Passiert es nicht, so soll die GLS ihre Versicherung einschalten.

Habe ich Chancen, wenn gegen mich ein Klageverfahren gestartet wird? Gedroht hat er ja...
Soll ich einen Anwalt einschalten (Streitwert ca. 300 €)

Danke im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

schalten Sie keinen Anwalt ein, solange es noch nicht vor Gericht geht. Wenn es vor Gericht geht ist das auch nicht unbedingt nötig. Sie sagen da einfach: "Hab ich nicht bekommen" und etwas anderes kann 1&1 nicht nachweisen. Damit sind Sie raus, die Kosten trägt 1&1. Vielleicht lassen Sie sich noch ein Schreiben von der Hausverwaltung ausstellen, dass bei Ihnen kein Heinze wohnt.

Ich denka aber da kommt nach Ihrem Widerspruch nichts mehr.

Im übrigen hätten Sie sich nach der einmaligen Erklärung, die restlichen Briefe schenken können. Das geht seinen Automatischen Gang und wird erst geprüft, wenn dann richtig Kosten entstehen würden, also vor dem Verfahren.

Beste Grüße, tompetti

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#2
 Von 
babukaboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber eine Sache beunruhing mich ein wenig.

Nachdem ich das Geld zurückgeholt habe, habe ich die 1&1 nicht kontaktiert und mich nicht informiert, was diese Buchung sein sollte. Zweck der Buchung war bzw. ist mehr als undeutlich.

Ist es kein Vergehen meinerseits?

Ausserdem schreiben sie, dass sie angeblich ein Warenrückforderung an mich versendet haben sollten, an die ich mich nicht erinnern kann und auch nirgends finde. Die ganze Geschichte zieht sich schon über fast 8 Monate, ich bin ehrlich gesagt unsicher ob ich das Schreiben doch in Mühl befördert habe, da ich der Meinung war das Ganze sei ein Irrtum. Deswegen kann es sein, dass ich mich wirklich nicht in vorgegebenen Fristen (welche es immer sein sollten) gemeldet habe?

Wie ist hier die Rechtslage?

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#3
 Von 
babukaboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag alle zusammen!

Ich hab mich hier im Forum ein wenig umgeschaut. Bei Inkasso- und RA-Fällen wird empfohlen die Vollmacht im Original anzufordern. Ich habe keine Vollmächte sowohl von Inkassobüro als auch von dem RA.

Soll ich die noch anfordern?

Nach dem Motto....:

"Mit Bedauern habe ich festgestellt, dass mir noch die Vollmachten sowohl von Ihnen (RA) als auch von Ihrem Auftragsgeber Inkassobüro *** fehlen. Ich bitte Sie diese mir im Original zuzusenden. etc."

Hat es sich im meinem Fall?

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#4
 Von 
babukaboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

wieso schreibt denn hier keiner?
Hat keiner eine Idee?

Ich hab mir das Schreiben von der Hausverwaltung geholt, wo bestätigt wird, dass "Heinze" in dem Haus nicht wohnhaft ist oder war. Ich hab mir auch die AGB von GLS gedruckt und will jetzt die an die Anwaltkanzlei abschicken. Ist es somit erledigt?

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Diese Frage kann wohl nur die Anwaltskanzlei beantworten. Wenn kein Paket erhalten wurde, muss der Inhalt auch nicht bezahlt werden.
Sofern die Kanzlei vor einer Klage die Erfolgsaussichten abwägt, sollte es eigentlich nciht zu einer Klage kommen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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