Hallo
Eine kurze Frage:
Ist ein Verkäufer, der etwas Gebrauchtes verkauft, über eine Private-Kauf/Verkaufs-Börse, verpflichtet, Schäden, die z.B. auf beigefügten Bildern nicht zu erkennen sind, anzugeben? bzw. auch Mängel?!
Oder muss ich als Interessent, in dieser Richtung Fragen stellen.
mfg
Gebrauchtkauf, Schäden
23. November 2007
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Frage vom 23. November 2007 | 12:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtkauf, Schäden
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 23. November 2007 | 20:21
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Mängel sind natürlich anzugeben.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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