Hallo,
ich habe bei E*** einen Receiver zur Versteigerung angeboten, habe in die Beschreibung alle wichtigen Daten bezüglich des Gerätes eingetragen und hinzugefügt, das es sich technisch sowie optisch in einem einwandfreien Zustand befindet. Dann bekam ich eine Anfrage, von Person X, ob ich das Gerät auch zum Sofort-Kauf für XX€ verkaufen würde. Das war mehr als ich mir erhofft habe und habe zugestimmt. Daraufhin habe ich es bei E*** rausgenommen und es per Nachnahme zu X geschickt. Vorher fragte X ein paar Mal per Mail, ob das Gerät auch wirklich in Ordnung sei, welches ich nur bejahen konnte. Dafür gibt es auch div. Zeugen (für die Funktion). Jetzt, 4 Tage nachdem er die Ware erhalten, konnte er das Gerät ausgiebig testen und siehe da es soll angeblich defekt sein. Nun will er das Gerät einem Freund geben, der sich mit so was auskennt. Von hinten fragt er mich jetzt, ob ich mir ganz sicher bin, ihm doch nicht ein def. Gerät untergejubelt zu haben. Aber das kann ich von mir weisen. Nun möchte er 50% vom Kaufpreis zurück haben.
Das Gerät ist i.O. dafür stehe ich. Ich glaube der will nur den Kaufpreis drücken. Wie soll ich mich verhalten?
Gebr. Gerät angeblich defekt
27. August 2006
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Frage vom 27. August 2006 | 12:15
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 3x hilfreich)
Gebr. Gerät angeblich defekt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 27. August 2006 | 12:28
Von
Status: Senior-Partner (6102 Beiträge, 947x hilfreich)
Immer die gleiche Geschichte:
Der K ist in der beweispflicht. Er muß nachweisen, daß das Gerät zum Zeipunkt der Übergabe defekt war. Das ist in der Regel äußerst schwierig.
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, dann würde ich ihm das so mitteilen und dann auf nichts mehr reagieren. Lehn dich ruhig zurück, rechtlich stehst du sehr gut da.
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