Garantiefall?

14. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rob82essen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Garantiefall?

Hallo,

folgendes Problem liegt vor und ich hoffe auf eure Hilfe!

Im November 2006 habe ich bei einem Fotoladen eine gebrauchte digitale Spiegelreflexkamera gekauft. Die Kamera war nur wenige Wochen und Auslösungen alt.

Seit Juni ist trotz sachgemäßer Bedienung der Kamera der Spiegelkasten defekt- Eine Reperatur würde ca. 300€ kosten, wie ich vom Rep. Service des Herstellers erfahren habe.

Der Hersteller repariert nur Geräte mit Garantiekarte(welche ich nicht besitze- bzw. nie besessen habe) und Rechnung(vorhanden). Ausserdem darf das Gerät nicht älter als ein Jahr sein. In meinem Fall müsste ich dann selber zahlen- so die Aussage.

Meine Frage ist nun, ob eine Händlergarantie/gewährleistung gegeben ist(24 Monate).
Was für Mängel fallen dann unter diese? Der Händler hat mir angeboten, die Kamera einzuschicken und einen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen. Sollte mir der Preis für die Rep. zu hoch sein, kann ich anschliessend die Kamera gegen Zahlung von €40 zurücksenden lassen.

Ist dass alles rechtens so?

Für eine Aufklährung wäre ich äusserst dankbar!

LG

Rob


Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jensen001
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Denke, dass alles rechtens ist.

Garantie gilt in der Regel nur für den ersten Käufer eines Produktes.

Gewährleistung kann bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate verringert werden. Das steht meist in den AGB, die im Laden aushängen.

40 € für einen Kostenvoranschlag sind, wenn vereinbart, auch in Ordnung.

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#2
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,

..wenn Du im Laden/Händler eine NEUware kaufst, hast Du 2 Jahre Gewährleistung.

Allerdings KANN der Händler bei Gebrauchtware
die Garantie/Gewährleistung auf 12 Monate
beschränken.

Ein HERSTELLER kann/darf seine Garantie
nach eigener Maßgabe bestimmen.

Also DAUER und UMFANG der Serviceleistung.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Haendlergewaehrleistung nur, wenn diese nicht wirksam auf 1 Jahr verkuerzt wurde (da Gebrauchtkamera) UND du nachweisen kannst, dass der Spiegelkasten schon zum Uebergabezeitpunkt (vermutlich am Kauftag) kaputt war.

Herstellergarantie nach dessen Garantiebedingungen, offensichtlich also bereits abgelaufen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rob82essen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.

DIe Gewährleistung ist lt. Händler bei Gebrauchtgeräten auf 12Monate begrenzt, wie ich gestern nachgfefragt habe.

Die Kamera hat auch knapp 1,5 Jahre funktioniert und mir ca. 60.000 Auslösungen erlaubt- zu wenig, aber was will man machen.

Stelle ich sie mir in das Regal und erfreue mich an der neuen, die ich schon erstanden habe.

Vielen dank für die Antworten und ein schönes Wochenende zusammen.

LG

ROb

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