Hallo zusammen,
ich brauche mal Eure Hilfe. Meine Eltern haben sich vor einer Weile (also vor der Insolvenz) bei Quelle eine Waschmaschine gekauft. Anfang November tat sie es dann auf einmal nicht mehr, sehr schnell war ein Techniker vor Ort und hat festgestellt, daß ein Teil der Elektronik kaputt ist und ersetzt werden muß. Der ganze Spaß fällt unter die Garantie. Die (Hersteller?-)Firma, die dafür zuständig ist, ist nicht insolvent und so sollte das Ersatzteil bestellt und eingebaut werden.
Jetzt haben wir inzwischen Mitte Januar und das Teil ist noch nicht angekommen. Meine Eltern werden immer weiter vertröstet (nach dem Motto: nächste Woche kommt das Teil), aber es passiert nichts. Langsam haben sie verständlicher Weise die "Faxen dicke" und wollen sich eine neue Maschine bestellen, damit der "Wasch-Tourismus" endlich ein Ende hat.
So ganz sehe ich aber nicht ein, daß sie nach so kurzer Zeit wieder viel Geld für eine neue Maschine hinlegen sollen; es ist schließlich keine Frage, daß es sich um einen Garantiefall handelt.
Könnt Ihr mir Tips geben, wie wir da weiter verfahren sollen?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Line
Garantiefall - Waschmaschine von Quelle
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Da der Hersteller offensichtlicch die Garantieleistung übenommen hat, würde ich ihn schriftlich (Einschreiben) unter Fristsetzung (14 Tage) auffordern die Reparatur erfolgreich zu beenden. Anderenfalls würde ich einen Ersatzvornahme ankündigen und ankündigen die dafür notwendigen Kosten gegenüber ihm geltend zu machen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Hallo Harry,
ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was genau ist denn unter einer "Ersatzvornahme" zu verstehen? Da meine Eltern auf dem Land wohnen und der nächste Waschsalon mind. 20km weit weg ist, ist die einzige Alternative eine neue Waschmaschine. Könnten sie die Kosten dafür in Rechnung stellen, und in wie weit fließt da der Zeitwert der alten Maschine ein?
Vielen Dank und liebe Grüße
Line
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Mit dem Hersteller habt ihr eigentlich keinen Vertrag, sonden mit dem Verkäufer. Und nur gegen diesen könnte man Ansprüche durchsetzen. Bei Quelle derzeit schilcht zwecklos. (Oder ist Ratenzahlung vereinbart?)
Die Garantie des Herstellers ist eine freiwillige Leistung, die er auch schlicht ablehnen kann.
Hier hat der Hersteller jedoch schon mit der Garantiereparatur begonnen, so dan man hier davon ausgehen kann das er die Garantie anerkennt und anstelle des Verkäufers der Verpflichtung nachkommen möchte.
Fahrtkosten zum Wäschesalon könnten geltend gemacht werden.
Eine Ersatzvornahme wäre eine Reparatur durch einen anderen Hausgerätetechniker oder eine neue Waschmaschine.
Wobei man erst eine Reparatur und dann den Neukauf in Betracht ziehen sollte. Bei einem Neukauf wäre natürlich der Zeitwert der alten Maschine zu berücksichtigen.
Ich würde vorschlagen erstmal das Schreiben an die Firma zu senden. Nach Reaktion oder erfolglosem Fristablauf dann nochmal melden.
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--- editiert vom Admin
Hallo Harry,
vielen Dank, dann werden wir es jetzt mal versuchen und schauen, was passiert.
Liebe Grüße
Line
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