Garantiefall - Waschmaschine von Quelle

18. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Garantiefall - Waschmaschine von Quelle

Hallo zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe. Meine Eltern haben sich vor einer Weile (also vor der Insolvenz) bei Quelle eine Waschmaschine gekauft. Anfang November tat sie es dann auf einmal nicht mehr, sehr schnell war ein Techniker vor Ort und hat festgestellt, daß ein Teil der Elektronik kaputt ist und ersetzt werden muß. Der ganze Spaß fällt unter die Garantie. Die (Hersteller?-)Firma, die dafür zuständig ist, ist nicht insolvent und so sollte das Ersatzteil bestellt und eingebaut werden.

Jetzt haben wir inzwischen Mitte Januar und das Teil ist noch nicht angekommen. Meine Eltern werden immer weiter vertröstet (nach dem Motto: nächste Woche kommt das Teil), aber es passiert nichts. Langsam haben sie verständlicher Weise die "Faxen dicke" und wollen sich eine neue Maschine bestellen, damit der "Wasch-Tourismus" endlich ein Ende hat.

So ganz sehe ich aber nicht ein, daß sie nach so kurzer Zeit wieder viel Geld für eine neue Maschine hinlegen sollen; es ist schließlich keine Frage, daß es sich um einen Garantiefall handelt.

Könnt Ihr mir Tips geben, wie wir da weiter verfahren sollen?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe

Liebe Grüße

Line

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da der Hersteller offensichtlicch die Garantieleistung übenommen hat, würde ich ihn schriftlich (Einschreiben) unter Fristsetzung (14 Tage) auffordern die Reparatur erfolgreich zu beenden. Anderenfalls würde ich einen Ersatzvornahme ankündigen und ankündigen die dafür notwendigen Kosten gegenüber ihm geltend zu machen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Harry,

ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Was genau ist denn unter einer "Ersatzvornahme" zu verstehen? Da meine Eltern auf dem Land wohnen und der nächste Waschsalon mind. 20km weit weg ist, ist die einzige Alternative eine neue Waschmaschine. Könnten sie die Kosten dafür in Rechnung stellen, und in wie weit fließt da der Zeitwert der alten Maschine ein?

Vielen Dank und liebe Grüße

Line

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Mit dem Hersteller habt ihr eigentlich keinen Vertrag, sonden mit dem Verkäufer. Und nur gegen diesen könnte man Ansprüche durchsetzen. Bei Quelle derzeit schilcht zwecklos. (Oder ist Ratenzahlung vereinbart?)

Die Garantie des Herstellers ist eine freiwillige Leistung, die er auch schlicht ablehnen kann.

Hier hat der Hersteller jedoch schon mit der Garantiereparatur begonnen, so dan man hier davon ausgehen kann das er die Garantie anerkennt und anstelle des Verkäufers der Verpflichtung nachkommen möchte.


Fahrtkosten zum Wäschesalon könnten geltend gemacht werden.

Eine Ersatzvornahme wäre eine Reparatur durch einen anderen Hausgerätetechniker oder eine neue Waschmaschine.
Wobei man erst eine Reparatur und dann den Neukauf in Betracht ziehen sollte. Bei einem Neukauf wäre natürlich der Zeitwert der alten Maschine zu berücksichtigen.


Ich würde vorschlagen erstmal das Schreiben an die Firma zu senden. Nach Reaktion oder erfolglosem Fristablauf dann nochmal melden.




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#4
 Von 
guest-12320.01.2010 17:01:54
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Harry,

vielen Dank, dann werden wir es jetzt mal versuchen und schauen, was passiert.

Liebe Grüße

Line

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