Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Konstruktion:
Ein Mobiles Navigationgerät (Neu €445) welches gerade 8 Wochen alt ist, versagt den Dienst. Bei der ersten Anwendung mit einem externen Kopfhörer und stecken des Steckers in die Line In Buchse bricht dabei die Line In Buchse ab. Gerät wird mit Rechnung an den Hersteller eingeschickt und am nächsten Tag teilt der Reparatur Service per Mail mit, dass die Reparatur nicht als Garantie abgewickelt werden kann. Es sollen € 145.- an Reparatur Kosten bezahlt werden.
Kann hier eine Garantie Klage erfolgen? Es ist bekannt dass der Händler innerhalb der ersten 6 Monate die Beweispflicht trägt, aber auch der Hersteller? Sollte man sich das Gerät zurückschicken lassen und die Garantie beim Händler geltend machen? Der Mangel scheint bereits bei der Auslieferung des Produktes vorgelegen zu haben. Wie kann der Käufer sich wehren?
Mit freundlichen Grüße
R. King
-- Editiert von RickiKing am 16.05.2008 20:00:08
Garantie oder Reparatur?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Beweislastumkehr gibt es nur bei der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem VK. Bei der Herstellergarantie nur, wenn die Garantiebedingungen das besagen.
Auch da kann es im Einzelfall schwierig sein, wenn der Anschein dafür spricht, daß ein solcher Schaden nur durch (grobe) Fehlbehandlung entstehen kann und nicht durch einen Mangel der Ware.
Hallo,
an der Gehäuse-Buchse muss eine Bruchstelle entstanden sein.
Der Kopfhörer gehört in aller Regel nicht in die *Line in Buchse* gesteckt. Es kann hier also *grobe Gewalt* vorliegen, dann ist Ihre Annahme total falsch. Für einen Bedienerfehler in der Hardware haftet NUR der Bediener. Ein Gehäuse-Materialfehler liegt anscheinend nicht vor.
Zahlen Sie den Betrag und das Gerät wird repariert.
Lassen Sie sich das Gerät *kostenpflichtig* zurück senden und *treten Sie dann 445 EUR + Versandkosten in die Tonne*.
Hier gibt es eigentlich nur die kostengünstige Entscheidung. Es sei denn, Sie sehen den Vorgang anders.
Viel Erfolg und gutes Gelingen bei vorausschauender Entscheidungsfindung.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
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Der Anschluss ist mit Audio Ausgang bezeichnet. Ich habe fälschlicherweise die Bezeichnung Line In im Beitrag benutzt.
MFG
-- Editiert von RickiKing am 17.05.2008 10:45:24
-- Editiert von RickiKing am 17.05.2008 10:47:13
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