Hallo,
mein "freundlicher" Computerhändler hat mir erklärt, dass das defekte Netzteil meines Rechners nicht der Garantie von 24 Monaten unterliegt, da dies ein Verschleissteil sei und sie diese auch ohne diese 24monatige Gewährleistung einkaufen würden.
Ist es zulässig, wenn der Händler für den Ersatz des Netzteiles eine Rechnung an mich ausstellt? Wenn nein, worauf soll ich mich berufen?
Danke euch schon mal im Voraus.
Hartmut
Garantie nach 12 Monaten erloschen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Garantie kann der Verkäufer solange geben, wie er will - dabei handelt es sich nämlich um eine freiwillige Leistung seinerseits. Anders hingegen bei der Gewährleistung. Die Gewährleistungsrechte sind gesetzlich normiert und für alle Verkäufer (zumindest alle gewerblichen!) verbindlich. Die Gewährleistungszeit beträgt dabei 24 Monate und kann auch vertraglich nicht verkürzt werden.
Die Gewährleistungsrechte stehen Ihnen also 12 Monate nach Kauf auf jeden Fall noch zu - allerdings müssen Sie dem Verkäufer beweisen, dass das Netzteil schon bei Übergabe an Sie einen Mangel aufwies, was Ihnen erfahrungsgemäß eher schwer fallen dürfte...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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