Es wurde ein Ware von 1.Hand mit restlichen Garantie von ca.18 Monaten gekauft. Auf der mitgegebenen Rechnungskopie befinden sich alle Angaben, außer eben der Kaufpreis der Ware(wurde weiss abgeklebt).
Ist die Garantie bei Rechnung ohne Preisangabe auch weiterhin gültig? Welche Angaben auf der Rechnung sind für die Garantieabwicklung zwingend erforderlich?
Für mögliche Antworten schon mal danke. Gruß Vorenus
-- Editiert von Vorenus am 21.05.2008 15:20:58
Garantie bei Rechnung ohne Preisangabe gültig?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Solange es keine Garantiebedingungen gibt, die eine entsprechende Angabe erforderlich machen, sehe ich nicht, wieso das erforderlich sein sollte.
Danke für die schnelle Antwort.
Sind die Garantiebedingungen immer auf der Garantiekarte(wenn überhaupt vorhanden) vorzufinden oder sind diese auch woanders aufgeführt?
Ich höre überall bzw.oft, das die Originalrechnung bei solchen Abwicklungen vornöten sind.
Gruß Vorenus
-- Editiert von Vorenus am 21.05.2008 16:25:02
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Hallo,
in aller Regel wird im Garantiefall der Nachweis durch die Kaufquittung verlangt. Eine Kopie ist hierzu ausreichend.
MfG
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