GMX Hardware Rückforderung

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kaktusblüte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
GMX Hardware Rückforderung

Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit GMX Internet Services und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Ich hatte einen DSL Vertrag mit GMX (Vertragslaufzeit 2 Jahre) ich bin aber nach etwas mehr wie einem Jahr vorzeitig aus dem Vertrag rausgekommen, da mir GMX aufgrund meines Umzugs nicht mehr das DSL 2000 zur Verfügung stellen konnte. Nun habe ich eine Hardwarerückforderung erhalten, was ich ja auch verstehe. Schließlich habe ich das Gerät keine zwei Jahre subventioniert. Nun würde ich aber gerne wissen, ob ich eine Chance habe meine zu Anfang bezahlten 29,99 Euro für die DSL Box wieder zurück zu fordern. Da ich ja jeden Monat mit meiner Grundgebühr die sog. "Miete" für die Box bezahlt habe.

Bin dankbar für jede Info.

Danke schon mal und viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wofür genau wurden denn die 29,99€ gezahlt?


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kaktusblüte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,

ich habe die 29,99 Euro damals für die Hardware bezahlt.

Grüße
Nadine

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn du damit die Hardware gekauft hast und es Vertragsklauseln gibt die, bei einem Umzug, den Vertrag aufheben, dann kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Im ersten Moment würde ich sagen, daß man dir den Betrag zurückerstatten muß wenn GMX die Hardware zurückhaben möchte.
Der Vertrag kann nicht mehr erfüllt werden, dann ist es oft so, daß die beiderseitigen Leistungen und Nutzen zurückzugewähren sind.
Genaues kannst du aber deinem Abovertrag entnehmen.
Genauso kann es aber sein, daß der Kauf unabhängig vom Abovertrag zu sehen ist und dir die Hardware gehört. GMX hätte dann keine Rechte mehr daran.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kaktusblüte
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt da keine Vertagsklausel, dass bei einem Umzug (bei nichterfüllung der Leistung) der Vertrag aufgehoben werden kann. GMX hat mich aus Kulanzgründen aus dem Vertrag gelassen.
Leider habe ich kein Recht auf die Hardware, da dies über meine monatliche Grundgebühr subventioniert wird / wurde. Wenn dann müsste ich den Differenzbetrag bis zum Ende der Laufzeit zahlen. Deshalb würde mich jetzt interessieren, ob ich ein Recht auf die 29,99 Euro habe, die ja eigentlich die Anzahlung auf das Gerät sind. Die restlichen 220,- Euro hätte ich dann quasi über 24 Monate zu je ca. 9 Euro über die Grundgebühr bezahlt.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Dann sieht das ganz anders aus.
Eine Vertragsauflösung kann immer nur von 2 Seiten erfolgen. Du mußt den Bedingen also nicht zustimmen. Du hast die Wahl den Vertrag bis zum Ende laufen zu lassen oder auf die Bedingungen von GMX einzugehen.
Sorry wenn du auf die Vertragsauflösung eingehst, dann zu Bedingungen die frei zu verhandeln sind. Du bist aber in der deutlich schlechteren Verhandlungsposition, die 29,99€ wirst du abschreiben können.

Viele Grüße, Michael

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