Fernseher - erhebliche oder unerhebliche Mängel?

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)
Fernseher - erhebliche oder unerhebliche Mängel?

Und zwar ich habe eine Problem. Ich habe einen Fernseher eines namhaften Unternehmens gekauft, der zum ersten Mal eine besondere Produktionsserie auf den Markt gebracht hat.

Dieser Fernseher hatte gravierende Fehler. Ich habe mich erkundigt und ein Austauschgerät erhalten. Die Fehler sind zwar
reduziert, jedoch manche nicht akzeptabel genug oder garnicht.

Als ich mich an die Hotline gewand habe, haben dir mir gesagt, ich soll mich beim Techniker beschweren, der ein Subunternehmer ist, und die Reparatur reklamieren. Dies habe ich gemacht und dieser hat mir gesagt, dass diese Serie von Fernsehern nicht mehr hergeben. Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass auch andere Subtechniker in der Rebuplik anderen Verbrauchern auch das gleich mitgeteilt haben.

Kann ich jetzt den Betrag zurückfordern, oder welche Rechtsanprüche könnte ich haben gegen die Herstellerfirma?
Gibt es bestimmte Fristen, die ich einhalten muss.

Vielen Dank im Voraus.

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Sie müssten die Mängel mal ein bischen beschreiben. So kann man m.E. schlecht was sagen.


Gruss
Harry

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#2
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Und zwar wenn man beim Fernseher den Videotext einschaltet, sieht man ohne wenn und aber, dass der rechte und linke Rand nicht geradlinig läuft, aber der Text ist nicht verschwommen und lesbar.

Ferner merkt man z. B. bei Nachrichtensendern die unten eine News-Zeile haben, dass sich dort wellen im Bild bilden.

Der Fernseher brummt, genauer gesagt summst so laut, dass man es bei einem normalen Ton mitbekommt.

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Bei dem beschriebenen Mangel wird es m.E. schwer, Gewährleistungsrechte durchzusetzen. Mängel dürfen nämlich nicht unerheblich sein.


Gruss
Harry

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

korrekt, die Erheblichkeit der Mängel spielt bezüglich der Nacherfüllung und Minderung des Kaufpreises keine Rolle. Es ist somit unerheblich für die Qualifizierung als einen Sachmangel, welche Intensität dieser aufweist. Dieses ist jedoch relevant für den Rücktritt und Teile des Schadensersatzes.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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