Hallo,
habe mündlich einer Zeitschrift zugesagt, mir wurde gesagt, dass man 14 Tage Widerrufsrecht hat. Jetzt habe ich hier ein Schreiben in dem steht der Satz:
Gemäß §505
I Satz 2,3, §491 II Nr. 1 BGB besteht bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht, da der bis zum frhestmöglichen Kündigungszeitpunkt vom Verbraucher zu zahlende Betrag 200 € nicht übersteigt.
ISt das rechtens? Brief ist vom 21.07, somit wäre ich noch im Rahmen der Zeit zu kündigen , Lieferung der Zeitschirft ist erst am 13.08...
Danke schon im Voraus
Fernabsatzvertrag keine Kündigung da unter 200 €
28. Juli 2008
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Frage vom 28. Juli 2008 | 12:28
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Fernabsatzvertrag keine Kündigung da unter 200 €
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. Juli 2008 | 23:32
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Kann der TE das eingeräumte Widerrufsrecht denn auch beweisen?
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