Fehlerhafte Couch geliefert

31. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
mentor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafte Couch geliefert

Hallo, wir haben eine eilige Frage und wäre sehr dankbar, wenn mir hier eine fundierte Antwort gegeben werden könnte!

Wir haben eine vor ca. 6 Wochen eine neue Ledereckcouch, Preis 6000, geliefert bekommen. Nach 3 Wochen stellten wir fest,

1.dass ein Sitz und Rückenteil erheblich weicher ist, als die anderen,

2. bei dem anderen Sitz die Ledernaht massiv verschoben ist,

3. die Rundecke am oberen Rand stark in der Mitte eine Mulde aufweist!

Nachdem der Kundendienst von der Herstellerfirma hier war, erklärte er, die Couch müsse zurück und neu bearbeitet werden. d.h., entweder die Nähte aufgetrennt und unterfüttert werden, oder jeweils die defekten Teile angeblich mit neuem Leder erneuert werden.
Ausserdem zeigte er uns ein Broschüre, die wir vor dem Kauf vom Möbelhaus hätten bekommen müssen, worin steht, dass man sich regelmässig auf einen anderen Sitz setzten muss und z.a., dass die Sitze der Couch nach ca. 4 Monaten so weich werden würden, wie der jetzige defekte Sitz!

Wir sind natürlich erschrocken, denn 1. haben wir die Broschüre nicht erhalten und 2., wenn die Sitze nach 4 Monaten so nachgeben, wäre für uns unmöglich, weil zu weich. Übrigens kann man von dem defekten Sitz das Leder ziemlich hochziehen.
Wir haben extra die 2. Stufe der Sitzstärke gekauft, die nicht zu weich, aber auch nicht zu hart sein sollte! Zudem hat uns die Verkäuferin auch noch das teuerere Leder empfohlen.

Nun erhalten wir die Nachricht, dass die Couch eingeschickt werden müssen und wir würden für ca. 3 Wochen eine Ersatzcouch vom Möbelhaus bekommen!

Wir haben erklärt, dass wir die 3 massiven Fehler nicht repariert haben wollen, weil wir dann gleich eine gebrauchte Couch hätten kaufen können. Wir möchten die Couch zurückgeben und zum Werk persönlich hinfahren und eine andere Couch aussuchen.

Der Hersteller besteht aber auf die Reparaturmöglichkeit!

Müssen wir dem zustimmen, zumal ja 3 massive Fehler vorhanden sind und auch vom Kundendienst uns solchle Aussagen gemacht wurden?

Wir wären sehr dankbar für eine baldige Antwort

Grüsse mentor

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

generell muss der Käufer (also Sie) dem Verkäufer primär ein Nachbesserungsrecht einräumen bei mangelhaften Gegenständen.

Argumentieren liesse sich mit dem Mangel der nachlassenden Stärke der Sitze ("weicherwerden") nach einiger Zeit. Dieser Mangel ist nicht durch Nachbesserung zu beheben. Da Sie gerade stärkere Sitze gekauft haben, und sofern Sie dieses auch beim Kauf gesagt haben, ist eine Nachbesserung ausgeschlossen. Dann kann der Verkäufer eine neue Couch liefern, die nicht diesen Mangel aufweist, oder eine wirtschaftlich gleichwertige, wenn Sie dieses auch wollen.

Sie können bei Verweigerung des Verkäufers vom Vertrag zurücktreten unter Rückgabe der mangelhaften Couch und Rückzahlung des Kaufpreises seitens des Verkäufers. Der Rücktritt ist gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Aus Beweisgründen ist die schriftliche Einschreiben Form empfohlen.

Nach Ihren Schilderungen sind Sie an einer Minderung des Kaufpreises ja nicht interessiert.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
mentor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag - Roenner-

ganz herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort!

Sind wir beweispflichtig, dass der Kundendienst uns diese Aussage gemacht hat? Wir sind zwar zu zweit, aber verheiratet! Hat dies etwas zu sagen?

Nochmal herzlichen Dank für Ihre Antwort und
Grüsse

mentor

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sie müssen glaubhaft machen, dass es Ihnen beim Kauf darauf ankam, dass eine bestimmte Sitzstärke vorhanden sein sollte. Sie sagten:

quote:
"Wir haben extra die 2. Stufe der Sitzstärke gekauft, die nicht zu weich, aber auch nicht zu hart sein sollte! Zudem hat uns die Verkäuferin auch noch das teuerere Leder empfohlen."


Wenn Sie glaubhaft machen, dass dieses Teil der Verhandlungen war und somit Ihren Interessen beim Kauf entsprach, ist eine Nachbesserung nicht möglich, da es sich anscheinend um ein durchgängiges Merkmal handelt. Dann können Sie zurücktreten. Sie können sich, wie bereits erläutert, auch eine wirtschaftlich gleichwertige Couch liefern lassen, wenn sich der Verkäufer darauf einlässt.

Eine Nachbesserung müssen Sie sich jedoch, sofern Sie das oben gesagte glaubhaft machen können, nicht akzeptieren.

Wenn Sie dieses nicht glaubhaft machen können, kann der Verkäufer eine Neulieferung ablehnen, wenn diese unverhältnismäßig wäre. Dieses hängt vom Einzelfall ab.

Auch Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann kann Zeuge sein.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mentor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal herzlichen Dank, J. Roenner, für Ihre Antwort!

Da wir bereits vor 2 Jahren bei dem Möbelhaus von der gleichen Herstellerfirma eine Couch gekauft hatten, diese aber im Sitz zu schmal war, (wir sind beide gross), konnten wir diese dem Möbelhaus zum halben Preis zurückgeben, zumal wir ein Bandscheibenleiden haben und dies auch damals der anderen Verkäuferin ausdrücklich gesagt haben.

Nun, wir waren natürlich froh, dass das so ausging und kauften nun diese Ledercouch von der gleichen Herstellerfirma, aber erheblich teuerer. Sie kannte das Problem!

Was uns eben jetzt stark verunsicherte, war die Aussage von dem Kundendienst, w.o. erwähnt und dass wir auch diese Broschüre nicht erhalten haben, wo drin steht, dass man die Sitze gleichmässig benutzen soll.
Das hatten wir vorher auch nicht gewusst, sonst hätten wir diese Couch nicht gekauft.

Ist das für uns positiv?

Danke für eine Antwort und
Grüsse mentor

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mentor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir möchten ein grossen Dankeschön an Herrn Roenner richten! Seine fundierte Beratung hat uns zum Erfolg geführt!

Herzlichen Dank und Grüsse

mentor

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag mentor,

vielen Dank für das Feedback und das nette Kompliment. Es freut mich zu lesen, dass Ihr Anliegen Ihren Interessen entsprechend ausgegangen ist.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 20.04.2005 11:40:32

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