Fehlende Widerrufsbelehrung - Mangelhafte Ware - Rücksendekosten

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Fehlende Widerrufsbelehrung - Mangelhafte Ware - Rücksendekosten

Ich habe über den ebay Kleinanzeiger bei einem gewerblichen Händler ein Möbelstück bestellt. Ich habe eine Rechnung erhalten und den Betrag per PayPal bezahlt. Eine Widerrufsbelehrung habe ich nicht erhalten.

Nach 2 Monaten habe ich den Artikel erhalten. Das Möbelstück ist schlecht verarbeitet und weißt einige Mängel auf.

Der Händler hat die Fehler wegen der hohen Nachfrage während der Weihnachtszeit eingestanden und mir einen Austausch angeboten. Soweit sogut. Jetzt soll ich Ihm das Möbelstück auf meine Kosten zurücksenden. (Kosten für Speergut und Abholgung ca. 40 - 50 EUR.)

Ich habe ihm zurückgeschrieben, dass die Kosten von Ihm zu tragen wären und er die Abholung in die Wege leiten soll.
Bin ich da auf der sicheren Seite?

Wenn sich der Händler nicht mehr meldet, überlege ich den Kauf zu Widerrufen. Die 14 Tage sind Morgen rum.

Wie sieht es in meinem Fall bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung aus, ist dann die Widerrufsfrist länger und muss in diesem Fall der Verkäufer die Rücksendekosten tragen?

Tausend Dank im Voraus

Gerhard

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Gehard):
Bin ich da auf der sicheren Seite?

Der Händler muss zwar die Kosten tragen, aber der Kunde muss sich kümmern wie er das Ding da hinbekommt.



Zitat (von Gehard):
Wenn sich der Händler nicht mehr meldet, überlege ich den Kauf zu Widerrufen.

Gitbt es denn überhaupt ein Widerrufsrecht in demFalle? Müsste man prüfen.



Zitat (von Gehard):
Wie sieht es in meinem Fall bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung aus, ist dann die Widerrufsfrist länger

Wenn diese fehlen würde, bedeutet das eine Verlängerung bis diese nachgeliefert würde bzw. Verlängerung bis maximal 12 Monate.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke Harry für Deine Antwort.

Es ist nun so, dass ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin. Diese wurde auch vom Verkäufer akzeptiert. Eine Widerrufsfrist gibt es in meinem Fall nicht, da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe.

Da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe und darum auch nicht über anfallende Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs verpflichtend aufgeklärt wurde, sind auch die Rücksendekosten vom Verkäufer zu tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Besteht denn überhaupt ein Widerrufsrecht über das hätte aufgeklärt werden müsse? Du schreibst nämlich, dass der VK den Rücktritt akzeptiert hat. Im Falle eines gesetzlichen Widerrufsrechtes braucht er das nicht zu akzeptieren, du brauchst dies nur zu erklären und der VK muss es hinnehmen. Wenn er den Rücktritt akzeptiert hat, dann hört sich das für mich nach einer freiwilligen Rücknahme an deren Bedingungen frei verhandelbar sind.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Besteht denn überhaupt ein Widerrufsrecht über das hätte aufgeklärt werden müsse?

Ja

Zitat (von -Laie-):
Im Falle eines gesetzlichen Widerrufsrechtes braucht er das nicht zu akzeptieren, du brauchst dies nur zu erklären und der VK muss es hinnehmen.

Korrekt


Zitat (von -Laie-):
Wenn er den Rücktritt akzeptiert hat, dann hört sich das für mich nach einer freiwilligen Rücknahme an deren Bedingungen frei verhandelbar sind.

Falsch

-- Editiert von Gehard am 09.01.2018 12:47

-- Editiert von Gehard am 09.01.2018 12:49

0x Hilfreiche Antwort

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