Ich habe über den ebay Kleinanzeiger bei einem gewerblichen Händler ein Möbelstück bestellt. Ich habe eine Rechnung erhalten und den Betrag per PayPal bezahlt. Eine Widerrufsbelehrung habe ich nicht erhalten.
Nach 2 Monaten habe ich den Artikel erhalten. Das Möbelstück ist schlecht verarbeitet und weißt einige Mängel auf.
Der Händler hat die Fehler wegen der hohen Nachfrage während der Weihnachtszeit eingestanden und mir einen Austausch angeboten. Soweit sogut. Jetzt soll ich Ihm das Möbelstück auf meine Kosten zurücksenden. (Kosten für Speergut und Abholgung ca. 40 - 50 EUR.)
Ich habe ihm zurückgeschrieben, dass die Kosten von Ihm zu tragen wären und er die Abholung in die Wege leiten soll.
Bin ich da auf der sicheren Seite?
Wenn sich der Händler nicht mehr meldet, überlege ich den Kauf zu Widerrufen. Die 14 Tage sind Morgen rum.
Wie sieht es in meinem Fall bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung aus, ist dann die Widerrufsfrist länger und muss in diesem Fall der Verkäufer die Rücksendekosten tragen?
Tausend Dank im Voraus
Gerhard
Fehlende Widerrufsbelehrung - Mangelhafte Ware - Rücksendekosten
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatBin ich da auf der sicheren Seite? :
Der Händler muss zwar die Kosten tragen, aber der Kunde muss sich kümmern wie er das Ding da hinbekommt.
ZitatWenn sich der Händler nicht mehr meldet, überlege ich den Kauf zu Widerrufen. :
Gitbt es denn überhaupt ein Widerrufsrecht in demFalle? Müsste man prüfen.
ZitatWie sieht es in meinem Fall bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung aus, ist dann die Widerrufsfrist länger :
Wenn diese fehlen würde, bedeutet das eine Verlängerung bis diese nachgeliefert würde bzw. Verlängerung bis maximal 12 Monate.
Danke Harry für Deine Antwort.
Es ist nun so, dass ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin. Diese wurde auch vom Verkäufer akzeptiert. Eine Widerrufsfrist gibt es in meinem Fall nicht, da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe.
Da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe und darum auch nicht über anfallende Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs verpflichtend aufgeklärt wurde, sind auch die Rücksendekosten vom Verkäufer zu tragen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Besteht denn überhaupt ein Widerrufsrecht über das hätte aufgeklärt werden müsse? Du schreibst nämlich, dass der VK den Rücktritt akzeptiert hat. Im Falle eines gesetzlichen Widerrufsrechtes braucht er das nicht zu akzeptieren, du brauchst dies nur zu erklären und der VK muss es hinnehmen. Wenn er den Rücktritt akzeptiert hat, dann hört sich das für mich nach einer freiwilligen Rücknahme an deren Bedingungen frei verhandelbar sind.
ZitatBesteht denn überhaupt ein Widerrufsrecht über das hätte aufgeklärt werden müsse? :
Ja
ZitatIm Falle eines gesetzlichen Widerrufsrechtes braucht er das nicht zu akzeptieren, du brauchst dies nur zu erklären und der VK muss es hinnehmen. :
Korrekt
ZitatWenn er den Rücktritt akzeptiert hat, dann hört sich das für mich nach einer freiwilligen Rücknahme an deren Bedingungen frei verhandelbar sind. :
Falsch
-- Editiert von Gehard am 09.01.2018 12:47
-- Editiert von Gehard am 09.01.2018 12:49
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten