Falschen Artikel erhalten - Verkäufer erstattet Geld zurück, ich will aber die Ware!

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
CoR3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Falschen Artikel erhalten - Verkäufer erstattet Geld zurück, ich will aber die Ware!

Hallo
ich habe folgende Frage:

Angenommen K bestellt sich im Onlineshop On-Ear Kopfhörer, welche mit einer langen Lieferzeit belegt sind, während In-Ear Kopfhörer jederzeit verfügbar waren. Nun bezahlt K, checkt nochmal die Rechnung und die Artikelnummer(ob sie auch tatsächlich zu den On-Ear Kopfhörern gehören).
3 Wochen später kommt die Versandbestätigung und es trifft wenig später eine Sendung bei K ein.
K checkt nochmals den Lieferschein auf dem eindeutig On-Ear Kopfhörer steht, öffnet das Paket und bemerkt, dass In-Ear Headphones im Paket sind.
Nun die Frage: Hat K einen Anspruch auf sein On-Ear Kopfhörer und warum verschickt VK einen falschen Artikel, der immer verfügbar war, erst nach 5 Wochen.
Weiteres Problem: Artikel nicht mehr im Shop verfügbar(nur in anderen Farben, wäre K egal), aber zu einem deutlich höheren Preis. K befürchtet, dass er im Falle einer Reklamation eine einfache Geldrückerstattung erhalten wird, was aber nicht sein Ziel ist, denn er möchte die On-Ear Kopfhörer zum günstigeren Preis haben.

Liegt er mit dieser Forderung im Recht? Wenn ja, wie kann er es durchsetzen?

Danke schonmal, SuFu mit ähnlichen Fällen lieferten leider kein eindeutiges Ergebnis

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CoR3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nabend,
Wollte meinen Post nochmal pushen, bevor er in Vergessenheit gerät.
Würde mich über jede Antwort freuen ;)

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von CoR3 am 16.01.2013 00:02

Wollte meinen Post nochmal pushen, bevor er in Vergessenheit gerät.

Ich vermute mal es hat keiner drauf geantwortet (mich eingeschlossen), weil bei mir zumindest das Gefühl entsteht, dass du nichts selbst auf die Kette kriegst.

quote:
von CoR3 am 12.01.2013 21:50

Liegt er mit dieser Forderung im Recht?

Klar, er sollte das kriegen was er bestellt hat. Klingt nicht nur logisch, ist es auch.

quote:
von CoR3 am 12.01.2013 21:50

Wenn ja, wie kann er es durchsetzen?

In den Dialog mit dem Händler treten um die bestellte Ware zu bekommen, anstatt mit einem Forum nachzufragen. Hätte man da nicht auch selber drauf kommen können?

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CoR3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich wollte mich nach der rechtlichen Handhabe erkundigen?

Damit der Verkäufer K nicht ins Bockshorn jagen kann.


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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
CoR3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Es ist so gekommen, wie es sich K vorgestellt hatte. Ohne vorherige Klärung wurde einfach das Geld erstattet. K hat nun eine Mail an den VK verfasst, in dem er seinen Standpunkt vertritt, dass er die Ware und nicht das Geld haben möchte.
Diese blieb unbeantwortet. Wie könnte K seinen Standpunkt belegen?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Der VK befindet sich
- im Annahmeverzug des Geldes
- im Lieferverzug der Ware

Durch das Rücksenden des Geldes erlischt nicht der gültige KV an dem der K festhält. Der KV ist weiterhin zu erfüllen. Zudem wurde gem. Schilderung keine Anfechtung an den K übermittelt.

Einschreiben Rückschein an den VK mit Fristsetzung zur Annahme des Geldes und Lieferung der Ware. Fristsetzung 2 Wochen. 3 Tage nach Übersendung des Einschreibens erneute Überweisung des Kaufpreises an VK.
Wenn er das Geld wieder zurückschickt und/oder die Ware nicht schickt ab zum Anwalt. Z.B.: in der Nachbarschaft

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Der VK befindet sich
- im Annahmeverzug des Geldes
- im Lieferverzug der Ware

Durch das Rücksenden des Geldes erlischt nicht der gültige KV an dem der K festhält. Der KV ist weiterhin zu erfüllen. Zudem wurde gem. Schilderung keine Anfechtung an den K übermittelt.

Einschreiben Rückschein an den VK mit Fristsetzung zur Annahme des Geldes und Lieferung der Ware. Fristsetzung 2 Wochen. 3 Tage nach Übersendung des Einschreibens erneute Überweisung des Kaufpreises an VK.
Wenn er das Geld wieder zurückschickt und/oder die Ware nicht schickt ab zum Anwalt. Z.B.: in der Nachbarschaft

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1x Hilfreiche Antwort


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