Hallo,
ich habe vor kurzem in einem Onlineshop Waren im Wert von 25€ bestellt. Eine Woche später kam auch ein Paket, jedoch war dort ein nicht bestellter Artikel im Wert von 60€ enthalten. Da ich es gut gebrauchen konnte, habe ich es auch verwendet. Nun hat mir der Onlineshop geschrieben, dass sie ihren Artikel gerne wieder hätten.
Was soll ich machen? Habe die OVP auch nicht mehr...
Gruß Andy
Falschen Artikel erhalten - Ware war nicht für mich bestimmt, habe sie trotzdem benutzt
17. Juni 2012
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Frage vom 17. Juni 2012 | 22:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschen Artikel erhalten - Ware war nicht für mich bestimmt, habe sie trotzdem benutzt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2012 | 23:53
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nun hat mir der Onlineshop geschrieben, dass sie ihren Artikel gerne wieder hätten <hr size=1 noshade>
Das ist in § 241a II BGB geregelt:
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Aus Bereicherungsrecht besteht ein Herausgabeanspruch des Händlers, da du wusstest, dass die Ware dir nicht zustand haftest du nach § 819 BGB verschärft, siehe § 292 BGB , derb verweist auf § 989 BGB , demnach schuldest du Schadensersatz, da du die Ware genutzt hast.
Die beste Lösung wäre hier m.E. sich mit dem VK auf einen vernünftigen Preis zu einigen und die Sache so zu erledigen.
Sonst müsste VK zwar die Kosten des Rück-Versands tragen, du müsstest aber alle Verschlechterungen der Ware ausgleichen.
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#2
Antwort vom 18. Juni 2012 | 07:32
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von derAaaandy am 17.06.2012 22:38
Nun hat mir der Onlineshop geschrieben, dass sie ihren Artikel gerne wieder hätten.
Was soll ich machen?
Du kannst sie natürlich auch kaufen!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Juni 2012 | 21:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119374 Beiträge, 39715x hilfreich)
quote:
Was soll ich machen?
Den Kaufpreis zahlen, was denn sonst?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 18. Juni 2012 | 23:53
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Den Kaufpreis von 25 Euro hat er doch schon bezahlt
M.
Nein, der 60 EUR-Artikel war nicht Bestandteil des KV:
quote:
Eine Woche später kam auch ein Paket, jedoch war dort ein nicht bestellter Artikel im Wert von 60€ enthalten.
Es gibt keinen Rechtsgrund für das Behaltendürfen.
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