Falsche Preisauszeichnung!!!

19. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
bellavision
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Preisauszeichnung!!!

Es hat sich heute folgendes zugetragen!

Meine Frau und ich besuchten den Spiele Max in Hagen. Dies ist ein Fachgeschäft für Babysachen.
Nach längerem stöbern fiel uns ein reduzierter Kinderwagen auf. Er war von 249,00 Euro auf 189,00 Euro reduziert. Es war so ein Kinderwagen auf dem man den Maxi Cosi Autositz installieren kann.

Angenhem überrascht über den günstigen Preis nahmen wir den Wagen mit und gingen damit zur Kasse. An der Kasse fragten wir nochmals nach, ob der angegebene Preis korrekt sei, Die Kassiererin bejate dies. Daraufhin kaufte ich den Kinderwagen per EC Karte.

Als wir nun die Sicherheitssperre durchquerten "piepte" der Kinderwagen, Meine Frau entschied sich nochmals zurück zu gehen ins Geschäft, da es ihr peinlich war. Sie wollten das piepen abstellen lassen.

Daufhin kam nun eine andere Mitarbeitern des Geschäftes hinzu umd dem piepen ein Ende zu machen.

und" by the way" fragte sie die Kassierein was sie denn für den Wagen kassiert hätte.


Die Kassiererin sagte das sie 189,00 Euro kassiert hätte.

Daraufhin sagte die herbeigeilte Mitarbeiterin , das dies ein falscher Preis sein und der Wagen 599,00 Euro kosten würde.

Sofort riß Sie mir den Kinderwagen aus der Hand und eilte davon. ich versuchte sie noch aufzuhalten, doch sie versteckte den Kinderwagen in einem abgeschlossenem Bürovor mir und gab ihn auch nicht mehr heraus.

Auf meinen Hinweis das Sie sich an den Preis halten müsste was dran steht, meinte sie nur sie müsse sich an gar nichts halten da dies nur Angebotspreis sind.

Jedoch bin ich der Meinung das ich mit der Bezahlung ein Rechtsgeschäft eingegangen bin , welches für beide Parteien bindend war.


Wie seht ihr das?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ein Irrtum vorliegt. Wenn man sich beispielsweise vertippt hat oder dergleichen.
Wenn sie allerdings bestätigt und sagt "Das sei nur ein Angebotspreis" gibt sie zu, dass es eigentlich seine Richtigkeit hatte, darf sie nicht zurücktreten vom Kaufvertrag. Auch Angebotspreise sind bindend.

Die Frage ist allerdings: Kann man das Gesagte im Wortlaut bestätigen?

Genau da wird es wohl hapern, wenn der tatsächliche Wert wirklich bei 599€ liegt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Nun ja, das Problem ist hier aber, das der Wagen zu dem Preis verkauft wurde, und somit der Vertrag geschlossen worden ist. Ich würde mit dem Beleg zum Anwalt gehen, und auf Herausgabe des Wagens klagen.

Wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass hier ein Etikett von dir vor dem Kauf vertauscht wurde, sehe ich hier gute chancen.

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