Falsche Bestellung

29. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Diana Mehnert
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Falsche Bestellung

Hallo,

ich habe per internet den Samsung Sync Master P2470 bestellt und per Vorkasse bezahlt.

Nun erhielt ich das Gerät und stellte fest, dass es sich hierbei nur um einen Monitor handelt.

Ich wollte aber Monitor und TV - Gerät in einem .
Das wäre der Samsung Sync Master P2470 HD gewesen.

Auf der Rechnung steht, dass das Rechnungsdatum als Datum der Leistungserbringung gilt.
Dies ist der 24.04.2010.

Kann ich nun unter Berufung auf mein 14 tägiges Rückgaberecht nach- § 355 Abs. 1 S.2 BGB- das Gerät ohne Angabe von Gründen bis zum 7 Mai 2010 zurücksenden???

Dann müßte mir der gezahlte betrag doch zurücküberwiesen werden?

Was denkt ihr?

Gruß Diana Mehnert

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich nun unter Berufung auf mein 14 tägiges Rückgaberecht nach- § 355 Abs. 1 S.2 BGB- das Gerät ohne Angabe von Gründen bis zum 7 Mai 2010 zurücksenden??? <hr size=1 noshade>


In jedem Fall, wenn es sich um einen Unternehmer handelt und ein Rückgaberecht eingeräumt wurde.

Der Händler hat Hinsende- und Rücksendekosten zu erstatten + den Kaufpreis.

Würde gleichzeitig schon eine Frist zur Rückzahlung setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt, "Zahlen Sie bis spätestens bis dann und dann". Sonst hat der Händler 30 Tage Zeit mit der Rückzahlung, bevor er automatisch nach § 286. Abs 3 in Verzug gerät. Schreiben in den Karton, Kopie behalten.

Anspruch auf die Hinsendekosten hat man deshalb:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/04/15/eugh-urteil-hinsendekosten-widerrufsrecht/

Gerade entschieden, Händler verschwitzen so etwas gerne. Der Anspruch auf die Rücksendekosten ergibt sich schon aus § 357 BGB .

§ 357 BGB
Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.




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-- Editiert am 29.04.2010 12:15

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