Falsche Aussage Verkäufer!!! Hilfe!!!

15. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Aussage Verkäufer!!! Hilfe!!!

Hallo!!!

Haben seit gestern ein großes Problem:
Wir haben vor ca. 5 Wochen ein Couchgarnitur gekauft,die aus verschiedenen Elementen in verschiedenen Stellvarianten zusammengestellt werden konnte.Gestern wurde die Garnitur geliefert.Und dann der Schock.Wir haben beim Kauf mehrfach mit verschiedenen Verkäufern gesprochen und nachgefragt,ob der 2-er zum ausziehen7klappen ist und damit eine zusätzliche Sitz/ligefläche in couchhöhe möglich wäre.Diese Frage wurde uns immer bejaht.Gestern nun mussten wir feststellen,das der 2-er lediglich einen ausziehbaren Bettkasten besitzt,und weder zu klappen noch auszuziehen geht.Unter diesen Umständen hätten wir niemals dieses 2-er element ausgewählt,(ca.150 euro mehr als normales) und zudem eine völlig andere Stellvariante,weil somit diese seite nicht zum schlafen nutzbar ist.Was können wir nun tun???Wie gesagt,wir hatten mehrfach bei verschiedenen Verküfern nachgefragt,und es wurde uns immer zugesichert,das dieses elemnt zum klappen/ausziehen wäre.deshalb haben wir es ausgewählt,und diese,nun für unsere wohnverhältnisse nutzlose und unsinnige stellvariante gewählt.Bitte helft uns,was können wir nun tun???

MFG Dan

Danke für eure Hilfe!

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Dan,

da Sie von anderen Bedingungen der Eigenschaften der Kaufsache bei Vertragsabschluss ausgegangen sind, können Sie den Vertrag anfechten , da Ihnen Eigenschaften durch mehrere Verkäufer zugesichert wurden, die die Garnitur gar nicht hat. Desweiteren hätten Sie die Garnitur ohne diese Eigenschaften nicht gekauft. Durch eine Anfechtungserklärung wird der Vertrag rückwirkend unwirksam. Sie geben die Garnitur zurück und bekommen im Umkehrschluss ihr Geld.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen Danny

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Mit Verlaub - juristisch korrekt , aber leider weltfremd .

An diese Aussagen wird sich vermutlich kein Verkäufer mehr "erinnern" wollen. Die eigenen Zeugen sind befangen - Pech...

Was lernt man daraus : Zugesicherte Eigenschaften immer in den Kaufvertrag aufnehmen lassen.

Hier hilft nur das vorsichtige Vortasten auf dem Kulanzwege einen Austausch der entsprechenden Elemente zu erhoffen - leider ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

"weltfremd" nennen Sie das also... Soso...

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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