Falsche Adresse des Kunden

21. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Adresse des Kunden

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Kunde gibt eine flasche Packstationsanschrift an:

Frau Beispiel 12345678
123 / Beispielstraße 99
12345 Beispielstadt

Wir senden mehr als 100 Pakete am Tag und können logistisch unmöglich alle Adressen überprüfen. Da wir auch mit einem vollautomatischem Import aus dem Shop direkt an DHL arbeiten, fallen uns "falsche" Adressen auch nicht ins Auge (soll keine Entschuldigung sein, sondern zur Erklärung dienen).

Nun kam das Paket natürlich zurück und der Kunde fordert die erneute Zustellung.

Wer zahlt die erneuten Versandkosten?

Händler oder Kunde

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Wer zahlt die erneuten Versandkosten?


Der Kunde.

Wenn durch sein Verschulden eine Zustellung scheitert, muß er weitere Zustellungsversuche auch bezahlen.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Wollte Sie gerne für Ihren Rat bewerten, aber ich bin irgenwie blind - wo mache ich das bitte?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

Unter dem jewiligen Posting steht "Diesen User bewerten!", daneben sind die Sterne. Auf den mittleren Stern klicken gibt 3 Punkte usw.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

habe mein Bestes gegeben - darf leider noch nicht bewerten.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

davon mal abgesehen, dass das eigentlich eher in PN's geklärt werden sollte, ist von samoa momentan nicht berechtigt irgendwelche bewertungen abzugeben, wie man deutlich erkennen kann, bzw erfüllt die dafür vorgesehnen Mindestanforderungen noch nicht...

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