Essen bestellt aber nicht angenommen

6. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
firesaber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Essen bestellt aber nicht angenommen

Hallo liebe User,

habe da mal eine ganz dringende Frage. Ich habe bei einem Lieferanten etwas zu essen bestellt.
Das Essen hat über eine Stunde auf sich warten lassen und als es ankam war es kalt, die Pommes waren verstreut im Behälter...
Ich habe mich entschloßen das Essen nicht anzunehmen, anschließend kam ein Anruf vom Geschäftsfüher der mir gleich mit Anwalt usw. gedroht hat!
Habe zu diese Thema leider nichts brauchbare gefunden und wollte frage, wie die Rechtslage in diesem Fall ist???

Danke für Eure Antworten

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

falls kein Termin in irgendeiner Form vereinbart ist, können Sie das Essen als "mangelhaft" ablehnen und "Nachbesserung" fordern. Für die Nachlieferung können Sie eine "angemessene" Frist setzen. Wird das Essen dann innerhalb dieser Frist fehlerfrei geliefert, müssen Sie es bezahlen. Verstreicht die Frist erfolglos, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

War jedoch ein Liefertermin vereinbart (spätestens 19 Uhr), können Sie das Essen ablehnen und sofort vom Vertrag zurücktreten.

Trotzdem guten Appetit

Nervin

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#2
 Von 
firesaber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, also es ging ja nicht um die Lieferzeit, sonder um den Zustand des Essens!

Der war nämlich mangelhaft und deshalb habe ich das Essen nicht angenommen!

Der Geschäftsfüher war jedoch auch nicht verständnisvoll am Telefon und hat sich auch nicht enschuldigt, sonder hat gleich mit den berühmten Satz "entweder, oder" angefangen!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Essen hat eine gewisse Temperatur aufzuweisen wenn es beim Kunden ankommt.
Kaltes Essen ist ein Sachmangel, auch hier gilt die gesetzliche Gewährleistung mit allen Rechten, Pflichten und Folgen.


Hast du irgendeinen gerichtsfesten Nachweis das das Essen kalt war?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
firesaber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, leider habe ich keinen Handfestern Beweis. Habe nur meine Freundin als Zeugin. Ausserdem könnte das der Fahrer des Lieferservices auch bezeugen, doch ich man kann sich ja denken, wie seine Aussage wäre!

Ich lasse das Ganze jetzt auf mich zukommen, ich denkne sowieso, dass er nur drohen wollte...!

Wird denn so ein Fall, indem es um so einen kleinen Betrag geht, nicht wegen Nichtigkeit eingestellt???

Ich danke jedem für die Antwort.....=)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Eine Zeugin ist doch besser als gar nichts.

Wurde an dem Abend noch woanders bestellt?
Gibt es da eine detaillierte Aufstellung WAS WANN bestellt wurde?



Bei Zivilrecht gibt es kein eistellen wegen Nichtigkeit.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
firesaber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe die Uhrzeit wann ich das Essen bestellt habe, und ich habe mir notiert wann ich das Essen bekommen habe!

gibt es dort eine Regelung für die Lieferzeiten?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Da eine Peking-Ente länger dauert als ein Burger, gibt es keine pauschalen Wartezeiten.
Hier gilt immer die Einzelfallbetrachtung.

Eine Stunde Wartezeit bei einem Lieferservice ist schon grenzwertig, es sei denn es wurde vohrher angekündigt oder es gibt bekannte Hindernisse auf der Wegstrecke oder die Anfahrt ist besonders lange.


In der Regel sollte ein Essen bei Ankunft 55-75 Grad warm sein.


Woanders wurde nicht bestellt?





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#8
 Von 
firesaber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, nach dieser Aktion ist uns der Appetit vergangen!

Der Lieferant hat keine Zeitangabe für die Lieferung angegeben... Wir haben online bestellt und haben nur lediglich eine Bestätigung für das Übermitteln des Auftrags bekommen!

Wie kann ich denn die Temperatur des Essens überprüfen in so einem kurzen Zeitfenster?

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Wie kann ich denn die Temperatur des Essens überprüfen in so einem kurzen Zeitfenster?


Finger ?!?!

Wie hast du und dein Zeuge es denn geprüft - gar nicht. Also war er nicht kalt, sondern es dauerte dir zu lange.
1 Stunde ist keine Zeit, wenn man einen Lieferanten am anderen Ende der Stadt oder etwas besonderes bestellt. Auch zu bestimmten Stoßzeiten ist die Lieferzeit durchaus normal.

Man sollte das eben vorher besprechen und nicht irgendwo online irgendwas bestellen.

Vor dem nächsten Fehler: Kalte Platten bei Metzger kommen auch erst Tage später

Uwe

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#10
 Von 
firesaber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist das denn für eine Aussage??? Natürlich habe ich mit der Hand geprüft, ob das Essen noch warm ist!

Meine Frage war auf die genau Gradzahl bezogen!

Von der Zeit war das Ganze auch überhaupt nicht abhängig, ich weiß, dass man die Zeit nicht als Faktor hinzuziehen kann, denn manchmal lässt sie sich einfach nicht beeinflussen! (Platten etc...)

Es ging um mangelhaftes Essen. Es war kalt und die Pommes waren aus der Verpackung gefallen und lagen lose in der Box herum.


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#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was deine Frage ? Die genaue Temp. ist nicht wichtig, zwischen warm, lauwarm und kalt kann man per Hand auflegen messen. Wenn also du und dein Zeuge gemessen hatten das es kalt war, kann kaum was passieren.

Den Boten als Zeugen kann man vergessen, dessen Fehler war das wohl.

Da wird eh nichts kommen.

Uwe

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Meine Frage war auf die genau Gradzahl bezogen!

Das könnte man nur mit einem entsprechenden Thermometer (z.B. Infrarotthermometer).


Das Problem ist, das man bei häufigen Reklamationen schnell auf der 'schwarzen Liste' landet und nicht mehr beliefert wird.
Von keinem Lieferservice...





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