Erstattung des Kaufpreises (defekter Laptop)

13. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hummel00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung des Kaufpreises (defekter Laptop)

Hallo,
folgendes Problem: Ich habe mir vor bald 3 Jahren (Garantie läuft noch) einen Laptop von "Targa" gekauft (1200€). Im Laufe der Zeit kam es immer wieder zu mehr oder weniger spontanen Defekten, welche zur Folge hatten, dass ich das Gerät mehrfach zur Reparatur einschicken musste. Daraufhin tauschte man mir jeweils das Motherboard aus.
Da in ein paar Monaten meine Garantie ausläuft und der Rechner nunmehr zum sechsten Mal hoffnungslos hinüber ist, wollte ich mich informieren, ob ich bindende Rechtsansprüche geltend machen kann, um ein neues Gerät (+neue Garantie) oder gar den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Würde mich über evtl. Anworten freuen.

MfG Hummel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Da in ein paar Monaten meine Garantie ausläuft und der Rechner nunmehr zum sechsten Mal hoffnungslos hinüber ist, wollte ich mich informieren, ob ich bindende Rechtsansprüche geltend machen kann, um ein neues Gerät (+neue Garantie) oder gar den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
*****
Das wird ohne den exakten Ablauf keiner beantworten können. Insbesondere ist wichtig, ob das Gerät immer nur beim Händler reklamiert wurde (Gewährleistung) oder ob die Garantie des Herstellers in Anspruch genommen wurde, ob es immer derselbe Fehler war oder verschiedene.

"Nur" wenn es immer derselbe Fehler gewesen wäre und "nur" wenn das Gerät ausschließlich immer beim Händler reklamiert worden wäre und "nur" wenn dieser Fehler in einigermaßen regelmäßigen zeitlichen Abständen aufgetaucht wäre, sodass, wenn man von der Voraussetzung ausgeht, dass die Gewährleistung für diesen speziellen Fehler nach eine Reparatur oder Austausch des betreffenden Teils wieder neu anläuft und somit die zeitliche Kette dieser neu anlaufenden Gewährleistung lückenlos gegeben wäre, könnte man darüber nachdenken, ob ein solcher Anspruch existieren könnte.


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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Die "Garantie"-Bedingungen macht Lidl. Also musst du die lesen. Es ist kaum anzunehmen da die ein neues Gerät herausrücken oder gar den Kaufpreis.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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