Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgendes an:
K (Verbraucher) kauft bei V (Händler) Mitte August 2009 ein Notebook.
Die Soundausgabe klingt bereits nach 4 Wochen etwas komisch und nun scheppern die Lautsprecher nur noch und man kann bei Videos etc. kaum noch was verstehen.
K nimmt Kontakt mit dem V auf und V sagt, K soll das Gerät zuschicken.
K macht dies und bekommt die Rückmeldung vom V, dass er das Gerät einschicken muss. Das würde zwischen 3 und 6 Wochen dauern.
Ist das zumutbar?
K braucht das Notebook für Büroarbeit zum Teil außer Haus und kann eigentlich nicht so lange auf das Gerät warten.
Muss V nicht innerhalb der ersten 6 Monate direkt einen Ersatz liefern?
Oder muss K wirklich bis zu 6 Wochen auf sein gerade erst 8 Wochen altes Notebook warten?
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Einschicken zumutbar?
21. Oktober 2009
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Frage vom 21. Oktober 2009 | 11:59
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 14x hilfreich)
Einschicken zumutbar?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2009 | 13:50
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
Ich würde beweisbar eine angemessene Frist (14 Tage) setzen.
Manche Leute warten sonst ewig auf die "Rückkehr des Eingeschickten". Ich mußte mal mit einem Händler bis zur Einreichung der Klage gehen, weil er 7 Monate (!) brauchte, meine Ware zur Reparatur zum Hersteller zu schicken und zurückzubekommen. Das war dann teuer für ihn, meine Gutmütigkeit weit über Gebühr zu strapazieren.
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#2
Antwort vom 22. Oktober 2009 | 02:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:
Muss V nicht innerhalb der ersten 6 Monate direkt einen Ersatz liefern?
Nein, Nacherfüllung durch Reparatur geht laut ständiger gängiger Rechtsprechung vor, wenn die Neulieferung im Verhältnis zur Mängelbeseitigung unangemessen ist.
Als angemessene Frist wären 2 Wochen Reparaturzeit zugrunde zu legen. Dazu kommt noch die Zeit für das versenden zum Kunden (+3 Tage).
Um entsprechenden Druck auf zu bauen, würde ich wie von Snoop Pooper Scoop vorgeschlagen eine Frist von 14 Tagen setzen.
Darauf achten, das der Zugang des Schreibens nachweisbar ist ...
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