Hallo an Alle,
Ich habe mir bei Ebay eine Schlafbank für meinem VW Bus Ersteigert für nur 45 € , Und musste Nach der Auktion Feststellen, das der VerKäufer in der EU Privat Kauf Klausel ganz winzig rein schrieb " Wer den Artikel Ersteigert muss 100 € Drauf Zahlen² also Er hätte es in die artikel beschreibung schreiben können hat er aber nicht . Ich habe es sofort EBAY gemeldet worauf er bei Ebay raus Flog. ich bin dann schriftlich vom kauf zurück getreten. Ich bekamm zwar e-mails von dem VK aber die artikel nummer stimmte nicht und auf mein rücktritt reagierte er auch nicht. ich habe ihm darauf aufmerksam gemacht das ich diesen artikel nicht erworben habe. darauf wieder eine mail mit falscher artikel nummer . nun habe ich eine zwang voll streckung von über 800 €, was soll ich tun ? ich persöhnlich bin der meinung er hat in betrügericher absicht gehandelt er hätte das mit den drauf zahlen auch in die artikel beschreibung schreiben können und zwar so gross das man keine brille braucht.
MfG Bernd
Ebay und nur Probleme :-(
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
wie kommt dieser betrag von € 800,- zustande ?
und vor einer zwangsvollstreckung muss zumindest ein unwiedersprochener mahnbescheid gewesen sein. oder war das ganze vor gericht ?
diese klausel ist so nicht wirksam und widerspricht auch den ebay-bedingungen. von daher ist dieser kaufvertrag auf jeden fall anfechtbar wenn nicht gar nichtig.
Hi catwelatze,
Also Mahnbescheid haben wir bekommen per Email aber mit falscher Artikelnummer worauf wir ihn hingewiesen haben.. Er aber darauf nicht reagiert hat . In den Mahnbescheid würde uns nicht unterrichtet das er Lagergebüren berechnet. Da wir vorher vom Kauf zurück getretten sind. Die Rechnung stellt sich wie folgt zusammen
Kaufpreis 46 Euro
Lager kosten seit dem 23.08.05 5€ pro Tag 595€
Vorgerichtliche Verfahrenskosten 155,50€ Kosten für Kontoauszug 25€ .
Wir haben nie vom Anwalt oder Gericht Post bekommen alles nur von Privat, außer jetzt die Zwangsvollstreckung. Wir würden jetzt erstmal Einspruch gegen die Zwangsvollstreckung erheben. Vor Gericht ist das ganze noch nicht. Und wie nun weiter.. Danke im vorraus für eure Mühe
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von daher ist dieser kaufvertrag auf jeden fall anfechtbar wenn nicht gar nichtig.
Die Klausel ist höchstwahrscheinlich unwirksam, der Vertrag dürfte ohne die Klausel weiterhin gültig sein.
Wie der VK eine 'Zwangsvollstreckung' ohne Gericht geschafft haben will...
'Mahnbescheid per Email' gibt es nicht, ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Dokument. Sie haben also nur eine Mahnung bekommen.
Ja gut aber wie komme ich da jetzt wieder raus. Ich bin doch schon schriftlich vom kauf zurück getreten da man ihn bei EBAY raus geworfen hat.
MfG
Also ich habe mich geirrt , es ist der erste gerichtliche Mahnbescheid beläuft sich auf 1200 €. Ich glaub ich wander aus.
MfG
Haben Sie dem ersten Mahnbescheid schriftlich widersprochen?
nein hab ihn erst heute bekommen.
Dann am besten sofort Widerspruch einlegen.
--- editiert vom Admin
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