Ebay Kleinanzeigen Käufer zahlt nicht

3. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492016-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Käufer zahlt nicht

Guten Morgen,

ich habe auf ebay Kleinanzeigen am 23.05. ein Buch verkauft. am 26.05. fragte ich nach ob noch interesse bestehen würde da bei mir keine Zahlung eingegangen ist worauf die dame antwortete sie würde nachgucken und sich dann bei mir melden was erst 3 tage später passierte.
Am 01.06. schrieb ich der dame das ich das Buch nun anderweitig verkaufen würde da noch immer keine zahlung eingegangen ist woraufhin sie antwortete das geld sei unterwegs. kann ich nun einfach so den kaufvertrag als nichtig ansehen? die dame hat bis jetzt nicht bezahlt und ich fahre morgen für 2 wochen in den urlaub wo das buch nicht versendet werden kann falls ihr einfällt doch noch zu bezahlen.

Hier einmal der genaue Verlauf:

26.05. Ich
Hallo, besteht noch das interessen an dem kauf? bis jetzt ist keine zahlung eingegangen

26.05.
Hallo, ja. Ich Guck nachher auf mein Konto. Bin gerade beim Tierarzt

28.05.
Sorry. War etwas Stressig mit dem Kranken Pferd. Ich habe es jetzt nochmal überwiesen. Sollte es zweimal kommen, dann bitte nochmal um Antwort.

28.05. Ich
ok alles klar

01.06. Ich
hallo, da ich jetzt davon ausgehe dass sie das buch nicht haben wollen verkaufe ich es anderweitig.

01.06.
das Geld ist unterwegs

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb492016-45):
kann ich nun einfach so den kaufvertrag als nichtig ansehen?

Klar, nur ist Deine Ansicht nicht relevant.
Juristisch besteht immer noch ein gültiger Kaufvertrag.



Zitat (von fb492016-45):
da ich jetzt davon ausgehe dass sie das buch nicht haben wollen verkaufe ich es anderweitig.

Das sollte man besser nicht machen.



Zitat (von fb492016-45):
ich fahre morgen für 2 wochen in den urlaub wo das buch nicht versendet werden kann

Worüber man die Käuferin hoffentlich rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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