Ebay Gebrauchtes Tablet Rücksendungs Probleme

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2017 01:58:35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Gebrauchtes Tablet Rücksendungs Probleme

Hallo, ich habe ein Gebrauchtes Tablet über Ebay bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft. Das Tablet war eine Live Demo Unit, hab also unter diesem Grund eine Anfrage zur Rücksendung gemacht, der Verkäufer hat gesagt, dass der eigentlich keine Live Demo Units verkauft und hat die Rücksendungsanfrage akzeptiert. Am gleichen Tag hab ich es auch versendet, das Tablet kam am 27.02 bei dem Verkäufer an. (DHL Verfolgung) Am 1.03 hat er es über Ebay als erhalten markiert und direkt danach einen Fall bei Ebay eröffnet mit der Nachricht "Seriennummer des Boardes und das vom Gehäuse sind unterschiedlich, wir vermuten das die Platine gewechselt wurde.". Nun hab ich Ebay angerufen und denen meine Seite geschildert, die haben gesagt, dass wenn der eine Anzeige macht auch das Geld behalten wird durch Ebay. Hab danach den Verkäufer angerufen, habe mit einem Mitarbeiter gesprochen und ihm gesagt, das bei ihm ein Fehler vorgekommen sein muss, dieser hat die Möglichkeit auf einen Fehler verneint, nach einem 10 Minütigen Gespräch sagte er mir dann, ich soll am Mittwoch noch einmal anrufen, um mit dem Geschäftsführer zu sprechen. Wie ist da die Sachlage? Ich glaube das ein Vorbesitzer, daran rumgepfuscht hat, beim Widerruf aber nichts auffäliges als Grund angegeben hat und es deshalb durchging. Mir ist außerdem aufgefallen, das jedes gebrauchte Galaxy Tablet, dass der Verkäufer verkauft, einen Kratzer auf der Rückseite mittig unten hat, weiß nicht ob das signifikant ist.

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Hör auf sinnlose Telefonate zu führen, reine Zietverschwendung, im schlimmsten Falle kontraproduktiv.

Kurz und knapp:
Der Händler ist beweisbelastet für seine Behauptung, der Händler ist dein Ansprechpartner und nicht eBay und wenn eBay das Geld einfriert, dann befreit das den Händler nicht von der Rückzahlungspflicht.



Hat man dem Händler eine Frist (Frist nach Datum, 14 Tage mindestens) gesetzt für die Rückzahlung des Kaufpreises?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12309.03.2017 01:58:35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Nein, ich habe noch keine Frist zur Rückzahlung gesetzt. Kann ich diese auch per E-Mail versenden, oder lieber per Einschreiben? Und wenn nach der Frist nicht zurückgezahlt wird, wie kann man vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von fezera):
Kann ich diese auch per E-Mail versenden, oder lieber per Einschreiben?

Ich würde in solchen Fällen immer eine Sendung mit Zustellnachweis bevorzugen.



Zitat (von fezera):
Und wenn nach der Frist nicht zurückgezahlt wird, wie kann man vorgehen?

Dann könnte man den Verhäufer verklagen.
Das müsste man je nach Verhalten und Rückmeldungen des Verkäufers entscheiden.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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