Bei Ebay wurde eine Domain verkauft und die Bezahlung auch erhalten.
Die Domain wurde jedoch nicht umgezogen, obwohl der Käufer mehrfach kontaktiert wurde.
Dem Käufer wurde ebenfalls eine Frist gesetzt, anschließend würde dem Köufer Kosten für das Hosting in Rechnung gestellt, welche ich ja auch wiederrum habe.
Der Käufer hat sich nun knapp 5 Monate später erst gemeldet und weigert sich die Rechnung zu zahlen und fodert den Authcode ein.
Er besteht darauf, ich hätte die Domain auch an die Denic geben können, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Wer ist da nun im Recht?
Bevor ich mich an einen Anwalt wende, wollte ich hier mal nach Meinungen umhören.
Danke im Vorfeld!
Domainverkauf - Lagerkosten
10. März 2012
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Frage vom 10. März 2012 | 22:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Domainverkauf - Lagerkosten
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 11. März 2012 | 12:43
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Was war denn "vereinbart" und wie teuer sollen denn deine "Kosten" sein ?
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#2
Antwort vom 11. März 2012 | 13:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbart war, nach Bezahlung die Übermittlung des Authcodes und der Transfer der Domain durch den Käufer.
Die Hosting-Kosten belaufen sich aktuell auf netto 12,00 Euro für 12 Monate im Vorraus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. März 2012 | 13:45
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Ganz am Schluss wirst du wohl gewinnen, aber ob es sich lohnt deswegen zu klagen......
quote:
Dem Käufer wurde ebenfalls eine Frist gesetzt,
Und mit welchem Konsequenzen. Das Geschäft zu stornieren oder was zu tun.
Klar kann man daraus auch einen Rechtsstreit machen. Aber man konnte ja bereits feststellen was man für einen Geschäftspartner hat - das kann sich ewig ziehen - wegen 12 Euro....
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#4
Antwort vom 11. März 2012 | 14:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Frist wurde mit dem Konsequenzen der Kosten, welche in Rechnung gestellt wurden gesetzt.
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