Defektes Handy nach 12 Monaten 2 Wochen

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
H. Jendrian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defektes Handy nach 12 Monaten 2 Wochen

Hallo,

nach Durchsicht des Forums habe ich auch noch ein paar Fragen bezüglich Garantie und Gewähleistung.

Die Gewährleistung gilt für 24 Monate, aber nur für Fehler, die bereits bei Kauf bestanden haben.

Die Garantie beträgt 12 Monate, wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast für Ursache des Fehlers bei dem Hersteller liegt und danach beim Käufer.

Habe ich das so richtig verstanden ?

Nun meine Frage:
Bei einem Handy ist der Ein/Aus-Schalter defekt (nach Ablauf von 12 Monaten). Weiterhin gehe ich davon aus, dass der Schalter eine Dauerbelastung von mehreren Jahren aushalten muß und eine Fehlbedinung durch den Nutzern praktisch ausgeschlossen ist. Kann nun davon ausgegangen werden, dass der Knopf/Schalter schon zum Kaufbeginn Mängel aufwies und jetzt der Gewährleistungsanspruch greift ?

Würde mich freuen, wenn mir jmd. weiterhelfen könnte !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
UlFie
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Wissen zur Rechtslage habe ich leider nicht, aber zu dem technischen Problem kann ich vielleicht etwas sagen.

Ein-/Ausschalter bei Handys sind doch üblicherweise Tasten auf der Tastatur wie alle anderen und dürften damit so ähnlich aufgebaut sein wie die bei Fernbedienungen für Fernseher: Auf der Unterseite einer Gummimatte sind kleine Leitelemente (aus einer Art leitendem Kunststoff) angebracht, die bei Druck einer Taste zwei Kupferkontakte auf der Platine des Gerätes miteinander verbinden. Diese Konstruktion ist meiner Meinung nach grundsätzlich Mist, kaum eine Fernbedienung hält auch nur ansatzweise so lange wie der Fernseher selbst. Man kann sich durch Reinigen der Platine und der Leitelemente helfen, das ist aber auch nur vorübergehend wirksam.

Das Problem dürfte sein, daß die Tastatur als Verschleißteil angesehen werden könnte (aus meiner Sicht eigentlich Unfug, aber die blödsinnige Konstruktion führt nun einmal dazu, daß über kurz oder lang jede solche Tastatur den Geist aufgibt). Auch könnte man den Benutzer dafür verantwortlich machen, daß Schmutz zwischen Gummimatte und Platine geraten ist (tatsächlich besteht der Schmutz normalerweise auch hauptsächlich aus dem, was unsere Haut so absondert), obwohl doch eingentlich der Hersteller für eine ordentliche Abdichtung verantwortlich sein sollte.

Es müßte wohl mal jemand ein Verfahren hart durchziehen, in dem die Untauglichkeit solcher Billig-Konstruktionen festgestellt wird, also diese Konstruktion klar als Mangel definiert wird. Damit das nicht passiert, werden die Hersteller mit Sicherheit jede Menge Gutachter auffahren, so daß ihre Gewinne in Zukunft nicht durch teure, aber ordentliche Konstruktionen aufgefressen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Gewährleistung gilt für 24 Monate, aber nur für Fehler, die bereits bei Kauf bestanden haben.

Die Garantie beträgt 12 Monate, wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast für Ursache des Fehlers bei dem Hersteller liegt und danach beim Käufer.


Nein. Die 6 Monate gehören zur Gewährleistung.

Garantie ist freiwillige Leistung des Herstellers und kann von diesem komplett nach eigenen Wünschen gestaltet werden (an einmal festgelegte Zusagen - wie z.B. die Laufzeit - muß er sich aber halten).

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