Habe am 03. Juni 2009 eine Komplett PC gekauft mit Monitor, Tastatur und Maus nach kurzer Zeit stürzte dieser laufend ab wurde einmal repariert ohne Erfolg und bei der letzten Reparatur bei einer Dauer von 5 Wochen wurden sämtliche Teile laut Händler neu eingebaut, bis auf den Prozessor. Nachdem ich jetzt den Computer wieder zurückerhalten habe, stelle ich fest, das die beiden USB Frontanschlüsse nicht mehr funktionieren. Stecke ich einen USB Stick ein passiert absolut gar nichts. Auf den hinteren Steckplätzen ist alles in Ordnung. Das die Frontanschlüsse nicht funktionieren habe habe ich meinen Computer Händler am 31.08.2009 per Einschreiben / Rückschein mitgeteilt und Ihm eine Frist bis zum 21. September gestellt diesen Mangel zu beseitigen.
Jetzt als ich den Computer einschalten wollte, fuhr dieser nicht hoch und piepste vor sich hin und ich denke es war die Belüfung die ein und aus ging. Nach einiger Zeit kam dann eine Warnmeldung schön dick in rot geschrieben. Jetzt habe ich endgültig die Nase voll und habe ihn ein Schreiben mit Rücktritt vom Kaufvertrag zu geschickt per Einschrieben/Rückschein.
Jetzt stellt sich raus, das die USB Frontanschlüsse nicht funktionieren, weil das neue Motherboard keine Anschlüsse dafür hat, was mir aber bei Rückgabe nach Reparatur vom Händler verschwiegen wurde.
Der Händler will jetzt nur den Tower zurücknehmen, d.h. Betriebssystem, Monitor, Tastatur und Maus soll ich behalten und ihm mitteilen was ich für den Tower erstattet haben will oder ich soll den Computer zu einem anderen Händler bringen und Ihn da nachsehen lassen, die Kosten würde er dann übernehmen, falls ich recht hätte und der Computer wirklich noch defekt sei.
Was soll ich den mit einem Betriebssystem, einer Tastatur und Maus und dem Monitor wenn ich keinen Server mehr habe??
Was meint Ihr, wie soll ich jetzt reagieren ??
Ich sage schon einmal danke für eure Meinung.
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Defekter Computer
5. September 2009
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Frage vom 5. September 2009 | 14:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Computer
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#1
Antwort vom 5. September 2009 | 17:47
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
Ist unter einem Komplett-PC zu verstehen, dass alle aufgeführten Teile dabei waren?
Also: PC incl. Software, Monitor, Tastatur, Maus = Komplett PC = zusammen im Bundle angeboten?
Dann könnte sich der Rücktritt ohnehin nur auf den gesamten Vertragsumfang beziehen. Man kann jetzt nicht ein einzelnes Teil heraus rechnen.
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