Betrug???

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
hallo2525
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug???

Hallo,
ich habe bei ebay eine jacke gefunden,habe dann gefragt ob auch sofortkauf möglich wäre,da meinte die frau zu mir ich sollte mich bei ihre email adresse melden,hab ich dann auch gemacht...wir haben uns dann auf 25euro ink.versand geeingt....habe gestern das geld an sie überwiesen,hab ihr es auch gesagt...heute früh bekomm ich eine mail,das sie sich überlegt hätte,ihre freundin will die jacke und würde mehr geld dafür geben ich sollte meine kontonummer geben sie überweist zurück....

wie soll ich mich denn jetz verhalten?
habe extra keine jacke mehr ersteigert...
ich will nicht mein geld sondern diese jacke....

wer ist im recht?

ich hoffe mit kann jemand helfen...
lg


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7 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Von Betrug würde ich nicht ausgehen, du bekommst ja dein Geld wieder.

Allerdings hast du Anspruch auf diese Jacke! Ihr habt einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen nach § 433 BGB (Übereignung der Jacke gegen Zahlung des Kaufpreises).

Du hast deinen Teil erfüllt, der Kaufpreis wurde überwiesen. Jetzt muss die Verkäuferin ihren Teil erfüllen, nämlich dir diese Jacke senden.

Wenn sie dies nicht tut, macht sie sich letztendlich schadensersatzpflichtig. Du könntest dir z. B. eine solche Jacke anderswo kaufen, würdest du mehr bezahlen, wäre die Differenz der Schaden, den du gegenüber der Verkäuferin geltend machen könntest.

Die Verkäuferin scheint einen recht lockeren Umgang mit Verträgen zu haben, wahrscheinlich ist sie 3 Kaufverträge eingegangen.

1. Den per E-Mail mit dir.
2. Den mit ihrer Freundin, die angeblich mehr zahlen will.
3. Den über eBay - sollte schon ein Gebot für diese Jacke vorgelegen haben, führt eine vorzeitige Beendigung der Auktion dazu, dass mit dem Höchstbietenden zu diesem Zeitpunkt ein verbindlicher Kaufvertrag eingegangen wird. Bestandteil der eBay-AGB und von Gerichten auch so entschieden.

Wenn es also schlecht läuft, gibt es 3 Käufer und eine Jacke....

Du solltest sie per E-Mail auffordern, unverzüglich die Jacke an dich zu versenden. Setze eine angemessene Frist, 10 Tage nach Datum bestimmt: "Liefern Sie spätestens bis dann und dann". Schreibe ihr, dass du nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz verlangst. Du kannst das per e-Mail machen, sollte die Verkäuferin nicht umgehend darauf antworten, per Einwurfeinschreiben, du bist für den Zugang des Schreibens beweispflichtig.





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-- Editiert am 11.01.2010 11:55

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#2
 Von 
hallo2525
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine antwort....aber was mach ich wenn ich nur ihren namen und ihre kontonummer habe?
sie hat zwar meine adresse aber ich nicht ihre...

bei ebay lag noch kein gebot vor,deshalb hat sie dann die jacke auch rausgenommen also gibts nur mich und diese freundin...

LG

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Die E-Mail-Adresse hast du ja zumindest. Also kannst du schon einmal die E-Mail schreiben. Wichtig ist, dass du schnell reagierst, hat sie die Jacke einmal abgegeben, wird es nicht mehr so leicht für sie sein, allerdings wird ihre Freundin sie im Falle einer Schadensersatzforderung an die Verkäuferin möglicherweise wieder herausrücken.

Ansonsten hilft nur das Telefonbuch oder du schreibst eines der eBay-Mitglieder an, die schon bei ihr gekauft und bewertet haben, vielleicht kriegst du dort die Adresse.

eBay selbst wird dir die Adresse nicht geben, da du ja nicht über die Plattform selbst gekauft hast.

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-- Editiert am 11.01.2010 13:31

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#4
 Von 
hallo2525
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen,Vielen dank für deine antworten und ratschläge,email hab ich schon abgeschickt....guck glei mal ins telefonbuch....ansonst versuch ich es über ebay....lg

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#5
 Von 
hallo2525
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

DAS WURDE MIR GERADE VON DIESER FRAU GESCHRIEBEN


Hallo.Dein Geld wird sobald es eingegangen ist "Sofort" zurücküberwiesen.Leider ist es im Moment noch nicht drauf.Da die Jacke nicht über Ebay verkauft wurde sondern "Privat" (sie wurde ja noch nicht mal verkauft,da ich noch gar kein Geld auf dem Konto hab von Dir)hast Du auch kein Recht hier frech zu werden.Ich bin nicht verpflichtet wenn ich eine "Rückbuchung" mache Dir irgendetwas zu geben

Ich habe eben nochmal mit den Leutchen von unserer Sparkasse gesprochen.Es ist gar kein Problem wenn Du Deine Bankverbindung nicht nennen willst-weil die sehen ja dort am Computer wer überwiesen hat und wie der Jenige heißt.Und die Quittung hab ich danach auch in der Hand.Also mach weiter wenn Du Streit suchst.Hätte mich gar nicht auf so einen Quatsch einlassen sollen.MfG

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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Tja, sie will es nicht kapieren. Sie ist noch nicht einmal imstande, das Wesen eines Kaufvertrags zu erfassen:

§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Für diesen Vertrag gibt es keine besonderen Formen, man hat sich geeinigt per E-Mail:

"Du kannst die Jacke haben - EUR 25,00 einschl. Versand". " Ok, überweise sofort das Geld, hier ist meine Adresse".

Ein wunderbarer Kaufvertrag, an dem es nichts zu deuten gibt. Insbesondere spielt es überhaupt keine Rolle, ob bezahlt wurde oder nicht. Der Kaufvertrag kommt mit der Einigung zustande. Sie hat lediglich ein Zurückbehaltungsrecht, solange der Kaufpreis nicht auf Ihrem Konto ist.

Du hast die Lieferung angemahnt, sie in Verzug gesetzt. Sie hat daraufhin geantwortet. Das heißt, sie hat diese E-Mail bekommen - das ist beweisbar.

Im Grunde könntest du jetzt schon rechtlich vorgehen. Man könnte das Schreiben der Verkäuferin so auslegen, dass sie endgültig die Leistung verweigert, sie bestreitet sogar einen Kaufvertrag.

Du hast sie in Verzug gesetzt, es liegt jetzt allein an dir, was du daraus machen willst, wenn sie die Frist zur Lieferung verstreichen lässt.

Natürlich kann sie keiner zwingen, die Jacke herauszugeben, es kann nur um den beschriebenen Schadensersatz gehen. Es ist also abzuwägen, ob man den Rechtsweg beschreiten will. Die Sache selbst ist eindeutig, aber bedeutet natürlich einen gewissen Stress.

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#7
 Von 
hallo2525
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir is das zu dumm mit der,wenn die das einfachste schon ne schnallt...hab der jetz meine kontonummer geben und der bis freitag den 15.1.2010 ne frist gesetz wo ich mein geld wieder aufm konto ham will....
die is ne ganz dicht....is schlimm das man sich mit sowas auseinander setzen muss....aber trotzdem danke nochma für deine hilfe...LG

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