Betriebsferien - Lieferzeit

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hans Geisen
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Betriebsferien - Lieferzeit

Angenommen, Verkäufer "Fernseh-Gerd" verkauft dem Käufer "Hans Müller" einen Fernseher mit einer vertraglich zugesicherten Lieferzeit von "bis zu 30 Werktagen" am 01. Dezember 2012. Dann würde - unter Berücksichtigung der Feiertage (Weihnachten, Neujahr) - am 09.01.2013 der 30. Werktag ablaufen (berechnet nach einer Woche mit 6 Werktagen).

Das Fernsehgerät wird bis zum 10.01.2013 nicht geliefert. Also sendet Käufer Hans Müller am 10.01.2013 ein Fax an Fernseh-Gerd mit einer Mahnung und Fristsetzung von weiteren 2 Wochen. Sofort meldet sich Fernseh-Gerd telefonisch und teilt Hans Müller mit, dass sein Unternehmen von Samstag, dem 22.12.2012 bis Samstag, den 05.01.2013 Betriebsferien gehabt hätte. Damit würde die Lieferfrist erst am 17.01.2013 ablaufen.

Fragen:
Hemmen solche Betriebsferien (die weder vor dem Kauf noch vor diesen Ferien dem Käufer mitgeteilt wurden), tatsächlich die Lieferfrist?

Zählt bei der Fristberechnung der Tag der Bestellung schon als Teil der Frist? D. h. bei Bestellung am 01.12. und 3 Tage Lieferzeit würde das bedeuten: Am 03.12. 24:00 Uhr läuft die Frist ab? Oder erst am 04.12. 24:00 Uhr?

-- Editiert Hans Geisen am 11.01.2013 09:59

-- Editiert Hans Geisen am 11.01.2013 10:00

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zählt bei der Fristberechnung der Tag der Bestellung schon als Teil der Frist? <hr size=1 noshade>


Nein, §187 I BGB .

quote:<hr size=1 noshade>Hemmen solche Betriebsferien (die weder vor dem Kauf noch vor diesen Ferien dem Käufer mitgeteilt wurden), tatsächlich die Lieferfrist? <hr size=1 noshade>


Nein, Vertrag ist Vertrag. Nur bei höherer Gewalt (Lager nach Blitzeinschlag abgebrannt) könnte man zugunsten des VK etwas drehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hans Geisen
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Buffy! Mein Rechtsverständnis sagte mir das mit den Betriebsferien eigentlich auch.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.870 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen