Angenommen, Verkäufer "Fernseh-Gerd" verkauft dem Käufer "Hans Müller" einen Fernseher mit einer vertraglich zugesicherten Lieferzeit von "bis zu 30 Werktagen" am 01. Dezember 2012. Dann würde - unter Berücksichtigung der Feiertage (Weihnachten, Neujahr) - am 09.01.2013 der 30. Werktag ablaufen (berechnet nach einer Woche mit 6 Werktagen).
Das Fernsehgerät wird bis zum 10.01.2013 nicht geliefert. Also sendet Käufer Hans Müller am 10.01.2013 ein Fax an Fernseh-Gerd mit einer Mahnung und Fristsetzung von weiteren 2 Wochen. Sofort meldet sich Fernseh-Gerd telefonisch und teilt Hans Müller mit, dass sein Unternehmen von Samstag, dem 22.12.2012 bis Samstag, den 05.01.2013 Betriebsferien gehabt hätte. Damit würde die Lieferfrist erst am 17.01.2013 ablaufen.
Fragen:
Hemmen solche Betriebsferien (die weder vor dem Kauf noch vor diesen Ferien dem Käufer mitgeteilt wurden), tatsächlich die Lieferfrist?
Zählt bei der Fristberechnung der Tag der Bestellung schon als Teil der Frist? D. h. bei Bestellung am 01.12. und 3 Tage Lieferzeit würde das bedeuten: Am 03.12. 24:00 Uhr läuft die Frist ab? Oder erst am 04.12. 24:00 Uhr?
-- Editiert Hans Geisen am 11.01.2013 09:59
-- Editiert Hans Geisen am 11.01.2013 10:00
Betriebsferien - Lieferzeit
11. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2013 | 09:59
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 4x hilfreich)
Betriebsferien - Lieferzeit
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2013 | 10:30
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Zählt bei der Fristberechnung der Tag der Bestellung schon als Teil der Frist? <hr size=1 noshade>
Nein, §187 I BGB .
quote:<hr size=1 noshade>Hemmen solche Betriebsferien (die weder vor dem Kauf noch vor diesen Ferien dem Käufer mitgeteilt wurden), tatsächlich die Lieferfrist? <hr size=1 noshade>
Nein, Vertrag ist Vertrag. Nur bei höherer Gewalt (Lager nach Blitzeinschlag abgebrannt) könnte man zugunsten des VK etwas drehen.
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#2
Antwort vom 11. Januar 2013 | 13:04
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke Buffy! Mein Rechtsverständnis sagte mir das mit den Betriebsferien eigentlich auch.
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