Beschädigungen an Kaminofen, weitere Vorgehensweise

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Paddy007
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 2x hilfreich)
Beschädigungen an Kaminofen, weitere Vorgehensweise

Hallo Forum,

ich habe mir zum Bau des Hauses einen Kaminofen im Oktober 2017 gekauft. Diesen habe ich online bestellt. Als er geliefert wurde, war er eingepackt. Beim auspacken fielen mir viele Kratzer am Lack und leichte Beschädigungen am Korpus (Metall) auf. Ich kenne den Kaminofen beruflich bedingt und kann sagen, dass meiner nicht normal aussieht.

Ich habe den Händler gleich am Tag nach der Lieferung kontaktiert. Von meinem Widerrufsrecht wollte ich eigentlich keinen Gebrauch machen, da es schon sehr aufwendig war den Kaminofen von über 300kg in den ersten Stock zu tragen.
Nun reagierte der Händler und dieser wollte sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Danach schrieb er mir, dass der Hersteller mir 50 Euro als "Ausgleich" anbot und der Händler mir, unabhängig davon, ein Lackspray zukommen lassen möchte. Das Geldangebot lehnte ich ab, da es mir zu wenig erschien und ich eher eine Reparatur haben wollte. Das Spray nahm ich dankend an und schrieb noch einmal meine Adresse. Bis heute habe ich keins erhalten.
Der Kaminofen wurde aufgrund eines Haftpflichtschadens an der Wand, zu dessen Behebung wir de Kaminofen abrücken mussten, nur 3-4 mal genutzt und steht seitdem (da ich mir eine schnelle Reparatur erhofft hatte) im Raum, ohne angeschlossen zu sein.
Nach mehrmaligem Nachfragen wurde ich immer weiter vertröstet und wandte mich direkt an den Hersteller, welcher mir ein Schadenformular zukommen ließ. Dies füllte ich aus und ein Servicemitarbeiter sollte sich bei mir für einen Termin melden. Erst auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass eine Backfachtür fehlt und diese in der 19 KW eintreffen sollte. Woche für Woche fragte ich nach und habe bis jetzt keine konkrete Antwort.
Ich ärgere mich, dass ich den Kaminofen nicht zurück gehen lassen habe.

Ich wende mich an den Händler, ist das richtig?
Was kann ich ihm hier schreiben und sollte ich eine Frist zur Schadensbehebung setzen?

Was, wenn diese Frist verstrichen ist? Wie verhalte ich mich dann?

Vielen Dank für jede Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Da müsste man mal schauen, ob der Händler die Reklamation überhaupt als Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung anerkannt hat.

Ansonaten hätte man das Problem, beweisen zu müssen das hier überhaupt ein solcher Fall vor liegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Paddy007
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich frage mal ganz Laienhaft, warum er die Sachmängelhaftung denn hier ablehnen könnte? Der Gegenstand ist ja nun nicht wie beschrieben bzw. wies ja nicht die normalen Eigenschaften auf.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Paddy007):
Ich frage mal ganz Laienhaft, warum er die Sachmängelhaftung denn hier ablehnen könnte?

Weil der Käufer noch nicht den Beweis erbracht hat, das der Mangel zumindest latent schon bei Gefahrenübergang vorlag.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Paddy007
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe ich das mit meiner Mail und meinen Bildern der Mängel an den Händler noch am Liefertag, nicht getan? Oder kann ich das noch anders machen?

Vielen Dank für die Hilfe.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Paddy007):
Habe ich das mit meiner Mail und meinen Bildern der Mängel an den Händler noch am Liefertag, nicht getan?

Deshalb ja die Frage unter #1

Je nach dem wie das gelaufen ist, was der Verkäufer geantwortet hat etc. ist der beweis schon vorhanden.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Paddy007
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 2x hilfreich)

Gut, angenommen es ist so gelaufen.
Wie wären dann meine Fragen im Ausgangspost zu beantworten?

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