Bei nicht Lieferung zum Ersatzkauf berechtigt

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Khor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei nicht Lieferung zum Ersatzkauf berechtigt

Vielen Dank im vorraus zur Beantwortung meiner Frage:

Sachverhalt:

Ich habe am 26.10.2009 eine Bestellung vom Computerteilen beim Versandhandel "Hardwareversand.de" im Wert von über 800 Euro aufgegeben. Direkt am nächsten Tag wurde meine Vorkasse bestätigt.

Die nächsten 2 Wochen tat sich genau garnichts, worauf ich anrief, um nachzufragen, wo denn das Problem liegen würde: Die Graphikkarte wäre momentan vom Zulieferer nicht lieferbar.
Zugegeben habe ich mich umgehört und die Karte mit entsprechend Chipsatz war in Deutschland innerhalb dieser 2 Wochen sofort ausverkauft und nun quasi nicht mehr erhältlich. Die Preise sind seitdem (bis heute) um 50-150€ gestiegen. Da ich die Teile dringend brauchte, ließ ich mich zu einer Teillieferung bewegen und erhielt alle Teile bis auf die besagte Graphikkarte (die dann nachgeliefert werden sollte).

Weitere 2 Wochen später und kurz vor Weihnachten rief ich erneut an: immernoch nicht lieferbar. Mein selbstgemachtes Geschenk für Weihnachten versaut.
Ich unterhielt mich während der Festtage mit einem Freund, der öfter unschöne Erfahrungen bei Onlinebestellungen gemacht hatte und mir riet einen fixen Liefertermin zu setzen und die Firma danach abzumahnen, bzw einen Ersatzkauf bei nicht Einhaltung zu bewerkstelligen.

Also schrieb ich am 04.01.10 eine Email mit der Ermahnung, man möge mir das noch ausstehende Teil bis zum 18.01.10 liefern oder ein baugleiches Modell eines anderen Anbieters liefern.
Am 06.01.10 erhielt ich nun die Anwort, dass die betreffende Karte oder baugleiche Modelle definitiv in absehbarer Zeit nicht lieferbar seien und ich mein Geld nun wiederhaben könnte.

Um dem einen drauf zu setzen, habe ich heute in einem bekannten Hardwareforum gelesen, dass die Firma am 06.01.10 sehr wohl ein baugleiches Modell im Onlineshop wieder als verfügbar gestellt hat (für einen kurzen Zeitraum)
Quelle: http://extreme.pcgameshardware.de/1415738-post53.html

Bin ich nun nach dem 18.01 zum Ersatzkauf berechtigt ? Muss ich nochmal Mahnen (wenn ja, über wen) ?

Hier sind die online-AGBs:
http://www1.hardwareversand.de/infoagbprivat.jsp

Ich bin nun zugegebener Weise ziemlich sauer, weil die Preise wegen der starke Nachfrage anstatt bei 300€ nun bei 400€ + liegen .. die 2-3 Monate mein Geld bei der Firma lag. Und ich den Eindruck gewonnen habe, dass sie erstmal Kunden bedienen, die einen höreren Preis bezahlen.


vielen Dank,

Dominik

-- Editiert am 07.01.2010 14:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

Entscheidend ist folgende Passage in den AGB der Firma:

II. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind stets freibleibend. Aufträge können schriftlich, per Internet, per E-Mail, per Telefon oder per Telefax erteilt werden. Für Auftragseingänge über das Internet erhält der Kunde eine Bestellbestätigung von hardwareversand.de per E-Mail. Mit Versenden der Ware zum Kunden nimmt hardwareversand.de die Bestellung an und der rechtsgültige Kaufvertrag wird geschlossen.

Wir liefern "solange der Vorrat reicht". Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

§ 308 Nr. 8 BGB schreibt vor:

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet,
a) den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren
b) Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

Biede Kriterien werden hier von der Firma erfüllt, so dass deren Geschäftsbedingungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Ferner behält sich die Firma ja bei Nichtverfügbarkeit den Rücktritt vor und will auch erst dann einen Kaufvertrag abschließen, wenn die Ware versendet wird. Folglich hast du keinen Vertrag mit hardwareversand.de geschlossen, da die Grafikkarte auch nicht an dich versendet wurde. Dementsprechend fand auch keine Pflichtverletzung eines Vertrages gem. §§ 280,286 BGB statt, worauf du deinen Ersatzkaufanspruch begründen könntest (Verzugsschaden).
Es scheint also alles rechtens abgelaufen zu sein.

Gruß

David

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-- Editiert am 07.01.2010 16:55

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#2
 Von 
Khor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, das man sich mit solchen AGBs rausreden kann. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich wohl damals woanders gekauft ...

nichts für Ungut. Trotzdem vielen Dank !

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